AG Bonn: Unberechtigte Abmahnung verpflichtet Abmahner zur Kostenerstattung
am 28.05.2008 von http://www.jur-blog.de
AG Bonn, Urteil vom 29.04.2008, Az. 2 C 525/07 - Das Amtsgericht Bonn hat nun einen Anspruch des fälschlich Abgemahnten auf Kostenerstattung anerkannt. Das Gericht hat ein Übernahmeverschulden nach § 678 BGB angenommen und damit mit einem Tabu gebrochen. Zahlreiche unberechtigte Abmahner waren bislang ungeschoren davongekommen. Solange nicht die Berechtigung zur Abmahnung vorgespiegelt wurde, blieben Regressforderungen wegen fehlender Anspruchgrundlagen oder -Darlegungen und Beweisangebote schlicht von den Gerichten unerhört. Mit der neuen Entscheidung besteht ein erster, fundierter Grund zur Hoffnung, dass die Abmahnwellen bald kleiner ausfallen. Anders als die bisherigen, im Kern untauglichen Versuche des Gesetzgebers, das Abmahnunwesen einzudämmen und gleichwohl Marken- und Urheberrechte zu schützen, ist es Aufgabe der Gerichte diese Abgrenzung vorzunehmen. Das AG Bonn hat einen ersten überzeugenden Ansatz vorgelegt.
Die bisherige Literatur hat eine Kostenerstattung durch einen Abmahner in der Regel abgelehnt. Als Begründung wurde regelmäßig darauf verwiesen, dass es der Abgemahnte selbst prüfen könne, ob die Abmahnung berechtigt sei. Entsprechend könne er bei einer unberechtigten Abmahnung schlicht nicht reagieren und sei folglich nicht berechtigt, von der Gegenseite bei der Bemühung eines Anwalts Kostenerstattung zu fordern. So die herrschende Meinung …
Kostenerstattungsanspruch gegen Massenabmahner
Pfitzer.Rechtsanwaelte / Geklagt hatte ein Dienstanbieter auf Kostenerstattung seiner Anwaltskosten die ihm wegen einer unberechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung entstanden waren. Die Abmahnung war wegen eines vermeintlichem Verstoßes gegen Pflichten zur Anbieterkennz…
AG Bonn: Eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung führt zur Schadensersatzpflicht
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / AG Bonn, Urteil vom 15.04.2008, Az. §§ 3, 4 Nr. 11, 12 UWG, § 6 Satz 1 Nr. 3 TDG, § 678 BGB Das AG Bonn ist der bemerkenswerten Rechtsansicht, dass ein Abmahner auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, wenn sich deren wettbewerbsrecht…
AG Bonn: Unberechtigte Abmahnung führt zu Schadensersatzpflicht
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LG Bonn: Aufhebung einer einstweiligen Verfügung bei Rechtsmissbrauch
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Bonn (Urt. v. 03.01.2008 - Az. 12 O 157/07) hat vor kurzem mit außergewöhnlich klaren und eindeutigen Worten den Rechtsmissbrauch einer Internet-Abmahnung festgestellt und eine ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehobe…
WettbewerbsR: Kosten der Abwehr der Abmahnung sind erstattungsfähig
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Die Anwaltskosten für die vorgerichtliche Abmahnung eines Wettbwerbsverletzers sind in einem nachfolgenden gerichtlichen Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht im Wege der gerichtlichen Kostenfestsetzung festsetztbar. Das hat d…
AG Bonn: Kostenersatz bei unberechtigter Abmahnung
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Erst kürzlich berichteten wir über die Erstattungspflicht von Abmahnkosten bei einer berechtigten Abmahnung. Der jüngst vor dem AG Bonn verhandelte Fall endete nunmehr jedoch mit der Kostentragung desjenigen, der zu Unrecht eine A…
