AG Berlin Mitte: IP-Speicherung auf Webseite rechtwidrig? - Dynamische IP-Adressen stellen in Verbindung mit weiteren durch den Betreiber einer Internetseite gespeicherten Daten personenbezogene Daten im Sinne des § 15 TMG dar.
am 20.10.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. IP-Adressen sind personenbezogene Daten (vgl. LG Berlin, Urteil vom 10.11.2005 - Az. 27 O 616/05;
AG Darmstadt, Urteil vom 30.06.2005 - Az. 300 C 397/04). Die dynamische IP-Adresse stellt deswegen ein
personenbezogenes Datum im Sinne des § 15 Abs. 1 TMG dar.
Dies gilt auch im Verhältnis zu dem Beitreiber einer Internetseite und sonstigen Betreibern von Internetportalen,
auf die Zugriff genommen werden kann.
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2. Dynamische IP-Adressen stellen in Verbindung mit weiteren durch den Betreiber einer
Internetseite gespeicherten Daten personenbezogene Daten (hier: abgerufene Datei bzw. Seite, Datum und Uhrzeit des Abrufs)
im Sinne des § 15 TMG dar, da es sich um Einzelangaben über bestimmbare natürliche Personen im Sinne des
§ 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) handelt. Bei der Entscheidung der Frage, ob eine Person bestimmbar
ist, sind nach EG-Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie-Erwägungsgründe) alle Mittel zu berücksichtige,
die vernünftiger Weise entweder von dem Verantworlichen für die Verarbeitung oder von einem Dritten eingesetzt
werden können, um die betreffende Person zu bestimmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch
die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den
meisten Fällen möglich ist, Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren.
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3. Insofern ist eine Bestimmbarkeit der Person nicht nur gegeben, wenn der Betroffene mit legalen identifiziert
werden könnte. Das Datenschutzrecht soll gerade vor dem Missbrauch …
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