AG Mitte: Kein Geld für Jamba! von Kindern und Eltern
Vertretbar Weblawg | 5. August 2008 — Diesmal wollte Jamba! es wissen - und ist auf die Nase gefallen: Das AG Mitte hat mit Urteil vom 28.07.2008 festgestellt, dass …
1. Ein Vertragsschluss über die Erbringung von Dienstleistungen (hier: Handy-Klingelton-Abos) richtet sich auch bei der Nutzung moderner Verständigungsmittel wie dem Kurzmitteilungsdienst (SMS) eines Mobiltelefons nach den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen der Rechtsgeschäftslehre des bürgerlichen Rechts. Danach kommt ein Vertrag durch Antrag und Annahme zustande, § 151 Satz 1 BGB. 2. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Eltern ihren minderjährigen Kindern einen so genannten Laufzeit-Vertragsanschluss (und nicht etwa lediglich einen Prepaid-Vertrag) zur eingeschränkten Nutzung (hier: Erreichbarkeit für die Erziehungsberechtigten) zur Verfügung stellen. 3. Liegen in dem Absetzen von Kurzmitteilungen durch Minderjährige tatbestandlich auf den Abschluss von Klingelton-Abonnement gerichtete Willenserklärungen vor, kommt es für die Wirksamkeit der Verträge auf die Genehmigung der Erziehungsberechtigten an, § 177 Abs. 1 BGB. 4. Wird Minderjährigen ein Mobiltelefon mit Laufzeitvertrag zur eingeschränkten Nutzung überlassen (hier: um für die Eltern erreichbar zu sein) ist regelmäßig weder eine Anscheinsvollmacht noch eine Duldungsvollmacht des Minderjährigen hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen über Klingelton-Abonnements zu sehen. 5. Die Anscheinsvollmacht beruht auf dem Setzen eines Rechtscheins und setzt - konstitutiv - ein schutzwürdiges Vertrauen des anderen Teils voraus. Der Anbieter von Handy-Klingeltönen u.ä. Dienstleistungen kann nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht darauf vertrauen, dass nur Volljährige oder gar nur Vertragspartner des jeweiligen Mobilfunkanbieters den Mobilfunkanschluss nutzen. Vielmehr begibt sich der Klingeltonanbieter zum Zwecke des unhinterfragten Vertragsschlusses privatautonom in die Lage an, ihm von Person und Alter her nicht bekannte, Vertragspartner Leistung zu erbringen, deren Bezahlung er sich nicht sicher sein kann, wenn er für den Vertragsschluss eine Beauftragung nur per Kurzmitteilung genügen lässt. Dabei wird ein solches Handeln davon motiviert sein, dass die Bezahlung der Dienstleistungen in der Regel anstandslos erfolgt und die Inkaufnahme von vertraglichen Unsicherheiten im Vergleich zu komplexeren Prozessen (Identif…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. August 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.
Vertretbar Weblawg | 5. August 2008 — Diesmal wollte Jamba! es wissen - und ist auf die Nase gefallen: Das AG Mitte hat mit Urteil vom 28.07.2008 festgestellt, dass …
Kanzlei Kremer | 5. August 2008 — Nach einem monatelangen Vorgeplänkel war Jamba! zu einer außergerichtlichen Einigung wegen angeblich angefallener Forderungen a…
§§ Jur-Blog.de §§ | 7. August 2008 — AG Berlin Mitte, Urteil vom 28.07.2008, 12 C 52/08 - Die Parteien stritten um eine Forderung für SMS-Leistungen (Abo) die Jamba…
Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH | 5. August 2008 — wenn Kinder über deas Mobiltelefon der Eltern solche Dienstleistungen genutzt haben - das hat das Amtsgericht Mitte in seinem…
JURAAA!DE | 6. April 2005 — Gerade bei SternTV. Das Drama um das Geschäftsmodell Klingelton geht in eine neue Runde. Im Ring: Moderator Günther Jauch, ei…
advobLAWg | 6. Juli 2006 — Neben den vier Netzbetreibern T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus sowie den Mobilfunk-Providern Talkline, Mobilcom und Debitel hat u…
Recht für Verbraucher | 29. Januar 2007 — Wie man sich richtig gegen Klingelton-Abos wehrt Frische Handy-Logos und neue Klingeltöne sind in wenigen Minuten per SMS aufs Han…
Im Namen des Volkers | 4. Januar 2010 — Die Klage ist unbegründet. 1. Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von 553,74 € für die vom Netz …
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 7. August 2008 — Eine Minderjährige, die ein Klingelton-Abo bei einem großen Klingeltonverkäufer abgeschlossen hatte, muß dieses nicht bezahlen.…
JuracityBlog | 8. August 2008 — Über die ständig wechselnden Klingeltöne auf dem Handy freuen sich wohl die wenigsten Eltern. Doch zumindest finanziell gerade …