AG Berlin Mitte: Angebliche "Confirm-Mails" und unzulässige E-Mail-Werbung - Das Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und stellt keine unzumutbare Bel�

1. Unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails können einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Auch Angehörige freier Berufe (hier: Rechtsanwaltschaft) können sich hierbei auf das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs berufen. 2. Eine E-Mail die dem Empfänger mitteilt, persönliche Zugangsdaten für ein Internetangebot freischalten zu können und Hinweise zu einem dann möglichen Login gibt, ohne das ein Hinweis enthalten ist, dass es sich - angeblich - um eine E-Mail als Bestätigung zu einer vorangegangenen Kontaktaufnahme (Anmeldung) handeln soll, stellt sich für den unbefangenen Empfänger als Werbung dar. 3. Das Sichten und Aussortieren unerwünschter E-Mails bindet nicht unerheblich Zeit und Arbeitskraft. Dem steht der relativ geringe Zeitaufwand für das Löschen einer einzelnen E-Mail nicht entgegen. Geringe Kosten und minimaler Aufwand sind für E-Mail-Werbung charakteristisch. Im Übrigen ist auch das Löschen von E-Mails ohne vorherige Prüfung problematisch, da das versehentliche Löschen einer wichtigen Nachricht z.B. Haftungsfälle (hier: für einen Rechtsanwalt) nach sich ziehen kann. 4. Für den Betreiber einer Internetseite, über die Dritte die Versendung von Werbe-E-Mails (etwa durch einfaches Eintragen von - nicht validierten - E-Mail-Adressen Dritter) veranlassen können, kommt grundsätzlich die Mitstörerhaftung in Betracht (vgl. KG NJW-RR 2005, 51). Der Betreiber hat das Risiko zu tragen, entsprechende Nachrichten an E-Mail-Adressen zu versenden, deren Inhaber dem nicht zugestimmt haben und hat geeignete und mögliche Maßnahmen gegen die unerwünschte Aussendung wie auch gegen Missbrauch zu treffen. 5. Ausreichend ist insofern das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren, bei dem e…

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Themen: Berlin

Erschienen 25. Juni 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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