Auftragskiller oder Anwalt?
beck-blog | 20. Dezember 2011 — Rechtsanwalt Hänsch berichtet in seinem Blog über eine Entscheidung des AG Bergisch-Gladbach. Hier ein Auszug aus dem Urteil:…
AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 16.06.2011, Az. 60 C 37/11§ 823 Abs. 28GB i.V.m. § 185 StGB
Das AG Bergisch Gladbach hat entschieden, dass Äußerungen einer in Scheidung lebenden Frau bei Facebook, die sich auf den (Noch-)Ehemann beziehen und die Frage zum Inhalt haben, ob ein Auftragskiller nicht günstiger als eine Scheidung wäre, ehrverletzende Äußerungen sind. Die Frau habe ihrem (Noch-)Ehemann die Kosten für die anwaltliche Löschungs- und Unterlassungsaufforderung zu ersetzen. Bei den getätigten Äußerungen handele es sich um strafrechtlich relevante Beleidigungen, denn sie seien geeignet, den Geltungswert des Klägers herabzuwürdigen. “3.500,00 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre … ” würde besagen, dass der Kläger den Aufwand von 3.500,00 € nicht wert sei, “eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein” besage, dass der soziale Wert des Klägers so niedrig sei, dass kein Aufwand zu groß sei, um die Trennung zu vollziehen. Dass die Äußerungen der Beklagten mit einem Augenzwinkern versehen und wohl auch zu verstehen waren, blieb unberücksichtigt. Unbekannt blieb, ob möglicherweise Humorlosigkeit der Scheidungsgrund war… Zum Volltext der Entscheidung:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Urteil
In dem Rechtsstreit
… hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach
im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 16.06.2011 durch die Richterin am Amtsgericht … für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 402,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11.12.2010 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Ersatz der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten wegen Äußerungen der Beklagten auf der SociaI Media Plattform Facebook.
Der Kläger und die Beklagte sind geschiedene Eheleute. Im Zeitraum vom 09.09.2010 bis mindestens zum 17.11.2010, und damit noch während des Scheidungsverfahrens, erschien auf der Profilseite der Beklagten bei Facebook folgender Chat:
[Beklagte]: … Rechnung vom Anwalt bekommen - 3.500 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre … 09. September um 20:29 Svenja gefällt das.
[Jürgen]: frag doch mal Schantalle, das kann man doch bestimmt absetzen … 09. September um 21:25
[Beklagte]:erst muss ich mal einen Auftragskiller finden 09. September um 21 :28 . [Jürgen]: vielleicht kannst du den ja von…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Januar 2012 auf http://damm-legal.de.
beck-blog | 20. Dezember 2011 — Rechtsanwalt Hänsch berichtet in seinem Blog über eine Entscheidung des AG Bergisch-Gladbach. Hier ein Auszug aus dem Urteil:…
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