Affiliate Marketing

Unternehmen, die im Internet einen großen Kundenkreis ansprechen möchten, müssen dafür heutzutage (zu ihrem Glück) keinen Finger mehr krumm machen: Mit Hilfe des sog. Affiliate Marketings übernehmen andere für sie das Setzen von Werbung oder Anbieten von Produkten und Dienstleistungen, ohne dass die Beworbenen selbst tätig werden müssten.

Die Idee dieses mittlerweile weit verbreiteten Werbekonzepts klingt simpel und positiv für alle Beteiligten. Doch wie ist die Situation zu beurteilen, wenn der „Affiliate“ die Werbung des „Merchant“ in rechtswidriger Weise setzt, zum Beispiel auf jugendgefährdenden Internetseiten oder indem er Markenrechte von Mitbewerbern verletzt? Wer ist dann in die Haftung zu nehmen und von welcher Haftung sprechen wir überhaupt?

Antworten auf diese Fragen gibt im Gespräch mit Jana Semrau Dr. Tobias Schelinski. Er ist Anwalt im Hamburger Büro der Kanzlei Taylor Wessing und dort unter anderem auf Softwarevertrags- und vertriebsrecht, Datenschutz- und E-Commerce-Recht spezialisiert. (…)

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Quelle: J!Cast.de vom 14.11.2008

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Themen: Podcasts

Erschienen 14. November 2008 auf http://log.handakte.de/.

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