AfA: “Degressiven Abschreibung”

Die Bundesregierung verhilft der berühmten “degressiven Abschreibung” endlich wieder stärker zu ihrem Recht: Wir erklären den Unterschied zur linearen Abschreibung und zeigen, wann welche Methode bei der “Absetzung für Abnutzung” (AfA) günstiger ist.

Die degressive Abschreibung war in den vergangenen vier Jahren vergleichsweise unattraktiv. Sie war auf maximal 20 Prozent pro Jahr begrenzt. Erst bei beweglichen Anlagegütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als 5 Jahren war sie unter bestimmten Umständen günstiger als die schlichte lineare Abschreibung.

Das wird sich durch die von der Bundesregierung b…

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Themen: Akademie

Erschienen 25. Januar 2006 auf http://log.handakte.de/.

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