Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Zum 1. Januar 2009 tritt die neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft. Der mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld wird damit auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Damit können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten, die mit der Kurzarbeit vor dem 1. Januar 2009 beginnen mussten.

Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können ab dem 1. Januar 2009 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmepaket “Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke” sieht neben der Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld von sechs auf 18 Monate auch vor, die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld für die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu nutzen.

Schon jetzt unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) ergänzende Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld. Das neue ESF-geförderte Programm weitet die Fördermöglichkeiten auf Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld aus. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschü…

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Themen: Kurzarbeit , änderungen Kurzarbeit 2009
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

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