„Elena“ soll Einkommensnachweis vereinfachen
Ihr Arbeitnehmer braucht eine Verdienstbescheinigung, um Wohn-, Erziehungs- oder Kindergeld zu beantragen. Wenn eine Änderung stattgefunden hat, beginnen Sie erst mal mit der mühsamen Suche nach dem momentan gültigen Formular, das oftmals nicht sofort zur Hand ist, weil es noch gar nicht benötigt wurde. Den Vordruck müssen Sie dann erst bestellen und letztlich per Hand ausfüllen und weiterleiten. Jedem Entgeltabrechner ist das lästige Kreuz mit dem Ausstellen dieser Nachweise vermutlich bestens bekannt. Damit soll nach dem Willen des Gesetzgebers ab 2008 allerdings Schluss sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor und soll vom Bundeskabinett noch im Januar verabschiedet werden. Die Einführung des elektronischen Einkommensnachweises („Elena“) soll zum Abbau von Bürokratie beitragen, der insbesondere Lohnbuchhaltungen leider immer noch viel zu oft ausgesetzt sind. Für den elektronischen Einkommensnachweis benötigt der Arbeitnehmer eine Chipkarte, ähnlich einem Krankenkassenkärtchen, auf dem all seine relevanten Einkommensdaten gespeichert sind. Verlangt eine Behörde einen entsprechenden Einkommensnachweis, dann steckt der…
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Erschienen 26. Januar 2007 auf http://www.lohn-praxis.net.
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ELENA kommt
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Datenschutzbeauftragter Online | 26. Januar 2009 — Wie Heise berichtet, kommt wieder Leben in das ELENA-Verfahren. Die -neben der Vorratsdatenspeicherung- wohl umfassendste gep…
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Schnüffelblog | 29. Juli 2007 — Wie golem.de zutreffend anmerkt, nimmt - vornehm ausgedrückt „die Erosion staatlicher Zurückhaltung bei der Durchmusterung der Bev…

