AdvoCard’s BlaBla
am 07.01.2008 von RSV-Blog
Manche Fälle mit der AdvoCard können sich zu einer never ending story ausweiten. Lesenswert, was diese Gesellschaft nun verzapft:
Gemäß § 9 RVG kann ein Anwalt von seinem Auftraggeber einen Gebührenvorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen fordern.
EBEN !!!
Nach unserer Auffassung zählt die Erledigungsgebühr nicht zu den Gebühren, die aller Voraussicht nach entstehen.
Soll „aller Voraussicht nach” mehr sein als „voraussichtlich”? Ansonsten s. Schneider/Wolf, 3. Aufl. § 9 Rn. 47: „… ist der Anfall einer Gebühr nach VV 4141 oder VV 5115 so häufig, dass hier keine Bedenken bestehen, die Gebühr beim Vorschuss zu berücksichtigen …”
Im Übrigen besteht auch nur in Ausnahmefällen ein Direktanspruch des Anwalts auf Gebührenvorschusszahlung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten.
Habe ich auch nie behauptet, erinnere aber an die Kostendeckungszusage: „ … übernehmen wir die Kosten der …
AdvoCard kürz einseitig Vorschuss, ein Fall für die Staatsanwaltschaft?
RSV-Blog / Die AdvoCard kürzt in einer Verkehrs-Owi-Sache den verlangten Vorschuss von 350,00 € einseitig auf 250,00 €, weil die AdvoCard diesen Betrag im jetzigen Verfahrensstadium für ausreichend und angemessen hält. Die AdvoCard handelt so, obwohl man…
4141 VV RVG - Mal wieder die Vorschussfrage
RSV-Blog / Angesichts der Praxis mancher Rechtsschutzversicherer, die Erledigungsgebühr Nr. 4141 VV RVG nicht vorschussweise zahlen zu wollen, hier ein Textbaustein zur gefälligen Verwendung: Schadensnummer: 60-13-08-14343-7 Sehr geehrter Herr F., leider m…
DAS - nicht lernfähig
RSV-Blog / In dem von mir geführten Rechtsstreit AG München 122 C 10289/05 hat das Gericht dem DAS ins Stammbuch geschrieben: “Gemäß § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden GebÃ…
AdvoCard und die Beratungsgebühr
RSV-Blog / Ein neuer Mandant kommt mit einem Schreiben der AdvoCard zu mir, in dem ihm Kostendeckung für eine Beratung erteilt wird. In dem Schreiben wird dann ausführlich auf die Problematik der Beratungsgebühren nach der RVG-Änderung eingegangen. Insbeson…
ADAC - Basta!
RSV-Blog / Aus einer Reaktion des ADAC auf unsere Vorschußbitte: Die zusätzliche Gebühr Nr.4141 VV RVG wird nicht vorschußweise gezahlt, sondern nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Nein, lieber Herr Z. vom Club. Nicht der ADAC oder Sie bestimmen, was…
Kostenpflichtig
LawBlog / “Diese Verfügung ist kostenpflichtig. Nach Nr. 206 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr können Gebühren bis zum Höchstsatz von EUR 256,00 erhoben werden. Unter Berücksichtigung der Grundsätze für die Erhebung von Gebüh…
