Advocard und der entnervte Kollege

Heinz-Ulrich Schwarz, Rechtsanwalt in Chemnitz, hat sich - wie wir meinen - zu Recht geärgert über das Verhalten der Advocard. Er schreibt an seinen Mandanten:

“in o.a. Angelegenheit hat Ihre Rechtsschutzversicherung die für die Klage gegen die “XXX AG” abgerechneten Anwaltskosten nach dreimaliger Mahnung immer noch nicht ausgeglichen.

Dabei liegt genau für diese Klage eine Deckungsschutzzusage schon seit April vor.

Wir hatten am 21.4. für diese Klage um Deckungsschutz gebeten. Dieser wurde zunächst abgelehnt. Wir haben mit einem weiteren Schreiben ausführlich erläutert, warum gegen die Firma “XXX AG” eine Klage eingereicht werden muß. Darauf wurde die Deckungsschutzzusage erteilt.

Wir bitten um Verständnis, wenn wir es leid sind ständig hinter Ihrer Rechtsschutzversicherung herlaufen zu müssen. Diese Arbeit bezahlt uns kein Mensch. Wir waren gerne bereit, Ihnen zu helfen, aber irgendwann sind auch unsere Möglichkeiten erschöpft.

Wir werden daher das Mandat kündigen, wenn der angeforderte Vorschuß nicht bis zum 16.12.2008 bei uns eingegangen sein wird.

Sie sollten wissen, daß Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 228 / 4108 - 0 Fax: + 49 (0)228 4108-1550 E-Mail: poststelle@bafin.de über das Verhalten Ihrer Versicherung beschweren können.

Ihnen stehen darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen Ihre Rechtsschutzversicherung zu, wenn diese zu Unrecht – so wie hier – ihre Mitarbeit verweigert.

Das Verhalten Ihrer Versicherung ist kein Einzelfall. Das ist unserer eigener Eindruck, der auch von nicht wenigen Anwaltskollegen geteilt wird. Das kann man im Internet unter www.rsv-blog.de nachlesen, M…

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Themen: Rechtsanwalt , Advocard , Bafin , Bonn , Bundesanstalt

Erschienen 5. Februar 2009 auf http://www.rsv-blog.de.

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