Advocard und andere Lieblinge
am 19.12.2005 von http://www.ra-blog.de
Frankfurter Rundschau, Strafprozess und RSV-Blog berichten über einen Trend bei den deutschen Rechtschutzversicherungen: Man hat neuerdings eine „allgemeine telefonische Rechtsberatung“ im Angebot.
Der Hilfe suchende Kunde wird an einen selbstständigen Anwalt weitergeleitet, weil den Versicherern selbst die direkte Beratung ihrer Kunden verboten ist. “Wir haben ein Netzwerk von 2700 Anwälten aufgebaut, die kostengünstig beraten”, so Horst [ARAG-Vorstand]. Daher werde die Kostenbegrenzung von 500 Euro pro Jahr auch bei mehreren Beratungen nicht erreicht.
Wie toll die Beratung ist, wenn die Rechtschutzversicherer dazu speziell kooperative kooperierende Anwälte auswählen, die besonders kostengünstig sind, kann sich jeder selbst überlegen. Wie es zu diesen Kooperationen kommt, wissen wir ja schon aus dem RSV-Blog (”Ein Angebot, das man ablehnen muss”).
Dass das Interesse des Mandanten, Anwalts- und Gerichtskosten von der Versicherung ersetzt zu bekommen, im Kern dem Interesse der Rechtschutz widerspricht, das Geld ganz oder teilweise zu behalten, steht außer Frage. Was wäre es für ein Witz, wenn die Versicherungen selbst beraten dürften, um dann allen Kunden aus Kostengründen von der Durchsetzung berechtigter Ansprüche abzuraten.
Das Verbot der Rechtsberatung umgehen die Versicherer durch die Hintertür, mit Anwälten, die es mit der Unabhängigkeit offensichtlich nicht so genau nehmen. Manche Anwälte werden von ihren Mandanten weiter empfohlen, andere eben nicht.
Der neue Telefon-Service soll der stagnierenden Branche zu mehr Einnahmen verhelfen. Dem Kunden wird das Ganze durch Ersparnis der üblichen Selbstbeteiligung schmackhaft gemacht.
Wie das finanziert wird? Zum Beispiel, indem die Leistung ohnehin nur bei den teureren Tarifen - denen ohne Selbstbteiligung - erhältlich ist. So löst es zumindest die Advocard.
Alle Daumen nach unten für diesen Service.
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