AdvoCard - bleibt stur
am 11.12.2007 von http://www.rsv-blog.de
Die Advocard ist nicht nur geizig, sondern auch stur. Auf meinen Hinweis, dass der Anwalt gem. § 9 RVG auf „die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern” kann, zahlt sie zwar die Kopierkosten sowie die Aktenpauschale nach, teilt mir aber im Übrigen Folgendes mit:
„Bitte überlassen Sie uns zu gegebener Zeit noch die Einstellungsmitteilung. Wir werden dann gerne (!) noch die Verfahrensgebühr Nr. 4141 übernehmen.”
Wer lesen kann, ist bekanntlich klar im Vorteil, wer Gesetzestexte auch versteht, noch mehr!
Dass es zu der von mir erwarteten Einstellung des Verfahrens nur …
Advocard - geizig
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AdvoCard’s BlaBla
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AdvoCard kürz einseitig Vorschuss, ein Fall für die Staatsanwaltschaft?
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4141 VV RVG - Mal wieder die Vorschussfrage
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AdvoCard zahlt Vorschuss nach
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AdvoCard - wer lesen kann …
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