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Adventskranz (juristisch)

am 01.12.2006 von http://www.ra-blog.de

Adventskränze darf man nicht unbeaufsichtigt lassen, solange eine oder mehrere Kerzen brennen. Das wäre in der Regel grob fahrlässig. Im Fall eines durch abgebrannte Kerzen entstehenden Brandes würde die Versicherung dann nicht eintreten.
Beim diesjährigen Adventskranzkauf fiel mir auf, dass die Kerzen nicht mehr mit Draht an den Kränzen befestigt sind, sondern auf Metalltellerchen sitzen. Das wurde damit erklärt, dass die Versicherungen nicht mehr zahlen würden, wenn eine nur mit Draht befestigte Kerze einen Brand auslöst.

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Wohnungsbrand durch Kerzen: Kann die Brandversicherung Rückgriff nehmen?

Rechtsanwalt News / Bei einem romantischen Abend ein paar Kerzen im Wohnzimmer aufstellen kann teifgreifende Folgen haben. Dies mußte auch ein Paar erfahren, bei dem es hierdurch zu einem Schwelbrand in der Wohnung gekommen war. Die beiden hatten die Kerzen eigentl…

Begründet das Anzünden von Kerzen eine Schwelbrand-Haftung?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Dass man in einer Wohnung Teelichter anzündet, führt für sich genommen noch nicht zur Haftung für einen späteren Schwelbrand. Erst wenn man die Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat man für den daraus entstehenden Schaden aufzukommen. Das entschie…

Katholische Kerzen kennen kein CO2

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / 16. April 2007 Ein herrlicher Sonnentag. Weißer Sonntag. Heißer Sonntag. Die Temperatur steigt schon am frühen Morgen auf sommerliche Grade. Was mag da alles in der Luft liegen? Die Erstkommunionkinder der Gemeinde versammeln sich aufgeregt vo…

35 Kerzen...

Juristisches und Sonstiges / ...passen ja nicht mehr so leicht auf eine Torte. Und wer weiß, vielleicht hätt ich gar nicht genug Luft gehabt um sie auszublasen. Den Marzipanradfahrer, hab ich ohne Probleme bewältigt :-)…

Enlarge your Geburtstagskuchen

RA-Blog / Bei Greensmilies.com bekommen Smilies jetzt noch mehr Kerzen auf den Geburtstagskuchen. Und ich bin noch mal gerade so eben ohne Abmahnung davongekommen. Danke!…

Kein Regressanspruch des Wohngebäudeversicherers bei technischem Defekt

BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 16. März 2004 (Az.: I-24 U 225/03) entschieden, das Gebäudeversicherer nach Zahlung infolge eines Brandes nur dann Regress von einem Mieter verlangen können, wenn dieser das Feuer grob fah…

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