Advent, Advent die Wohnung brennt. Welche Rechte haben Sie als Mieter oder Vermieter?

Immer wieder häufen sich im Advent und zu Sylvester die Brandschäden. Schon der Funke einer Wunderkerze neben dem Tannenbaum reicht aus, dass dieser in Flammen steht. Immer streiten sich Mieter, Vermieter und Versicherungen, wer in diesen Fällen für den Schaden aufkommen muss. Ist der Brandschaden in der Wohnung oder Gewerbeeinheit aufgetreten und hat der Mieter den Brand nicht verursacht, so kann dieser die Miete mindern. Der Mieter kann die ganze Miete für die Zeit einbehalten, in der die Wohnung nicht bewohnbar ist. Bei einer teilweisen Unbewohnbarkeit oder sonstigen nachteiligen Veränderungen der Wohnung aufgrund des Brandes kann entsprechend der Beeinträchtigung ein Teil der Miete einbehalten werden. Daneben kann ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters in Betracht kommen. Zusätzliche Kosten des Mieters für zerstörtes Inventar, etc. muss der Vermieter nur zahlen, wenn dieser den Brand z. B. durch Kenntnis von unzureichenden Elektroinstallationen schuldhaft verursacht hat. Lässt sich der Brandverursacher ermitteln, kann der Schaden diesem gegenüber geltend gemacht werden. Besitzt der Mieter eine Hausratsversicherung oder der Gewerbemieter eine Betriebsversicherung, wird diese die Schäden an seinem Eigentum regulieren. In der Regel zahlt zunächst die Gebäudeversicherung des Vermieters für die Sachschäden an dem Gebäude. Hat der Mieter den Schaden grob fahrlässig verursacht, wird die Gebäudeversicherung für den Brandschaden Schadensersatz von dem Mieter verlangen. Hat der Vermieter grob fahrlässig gegen die Versicherungsvertragsbedi…

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Themen: Schäden , Brand , Mieter , Kenntnis , Tannenbaum , Sylvester , Vermieter , Wohnung
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 2. Januar 2010 auf http://www.rechtsklarheit.de/blog.

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