Adresshandel: Verschärfung des Datenschutzrechts

Der Bundesrat hat am 13.02.09 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften Stellung genommen und noch einige Änderungen vorgeschlagen. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist u.a. die Einschränkung des sog. Listenprivilegs vorgesehen. Die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels, der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung soll grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Der Bundesrsat ist insoweit der Meinung, dass man Marktforschung und Adresshandel nicht gleich behandeln kann und fordert Sonderreglungen für die Marktforschung. Im übrigen verlangt der Bundesrat aber eine noch striktere Regelung als der Regierungsentwurf. Der Bundesrat fordert u.a. die Einführung der Schriftform für die Einwilligung des Betroffenen und schlägt insoweit folgende Formulie…

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Erschienen 16. Februar 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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