admin-c haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Aus der allein der DENIC gegenüber bestehenden Rechtsposition des admin-c lassen sich keine Rechte zur Einflussnahme auf den Betreiber der unter der Domain geführten Website herleiten. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden. Unzweifelhaft könne auch die DENIC selbst für den Inhalt der jeweiligen Website weder verantwortlich sein noch darauf Einfluss nehmen.

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DENIC sei mit der Position des admin-c eine Vollmacht verbunden, die den admin-c ermächtigt und gegenüber DENIC verpflichtet, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten für den Domaininhaber verbindlich zu regeln. Hiermit werde aus der Sicht der DENIC sichergestellt, dass ihr bei Domaininhabern, deren Sitz im Ausland liegt, für die Regelung aller Angelegenheiten, die die Domain betreffen, stets in Deutschland eine natürliche Person mit Außenvollmacht zur Verfügung steht, so die Hamburger Richter. Hierbei handele es sich nicht um eine gesetzliche oder behördliche Vorgabe im öffentlichen Interesse, sondern allein um eine Vertragsbedingung der Registrierungsstelle, die der Erleichterung ihres Umgangs mit dem ausländischen Domaininhaber dient.

Die genannte Position gebe dem admin-c zwar die rechtliche Macht, den Domainvertrag zu kündigen, weitergehende Befugnisse erwachsen dem admin-c nach Auffassung des Oberlandesgerichts daraus jedoch nicht. Insbesondere l…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links


Erschienen 6. Februar 2008 auf http://herrschendemeinung.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Hanseatisches OLG: Störerhaftung des Admin-C - Keine (Mit-) Störerhaftung des Admin-C einer Domain für Persönlichkeitsrechtsverlet…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Juni 2007 — 1. Mit der Stellung einer natürlichen Person als Admin-C einer Domain, wird dieser kein Recht zur Einflussnahme auf die unter der …

OLG Düsseldorf: der Admin-C haftet nun doch nicht

LBR-Blog | 9. März 2009 — Die Frage ob, und wenn wie, der Admin-C gegenüber Dritten wegen Markenrechtsverletzungen haftet, ist seit langem unstritten. Da…

Admin-C oder was?

domainblog | 15. November 2006 — Mit der Kompetenz einiger Denic eG Mitarbeiter scheint es nicht weit her. In meiner Eigenschaft als als Admin-C für verschiedene .…

OLG Düsseldorf: Keine Haftung des Admin-C einer ".de"-Domain für Markenrechtsverletzungen - Eine Haftung des Admin-C gegenüber Dri…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 6. März 2009 — 1. Eine Haftung des Admin-C gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch den Domainnamen lässt sich aus dessen Funktion und Aufg…

OLG Köln: Keine Störerhaftung des Admin-C - Den Admin-C einer Domain treffen im Zusammenhang mit dem Domainnamen grundsätzlich kei…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 10. Oktober 2008 — 1. Der Admin-C einer Domain haftet grundsätzlich nicht als Störer für mittels dieser begangene (Marken-) Rechtsverletzungen, und z…

OLG Düsseldorf: Haftung des Admin-C für Markenverletzung

Kurz Pfitzer Wolf | 10. März 2009 — Was war passiert? Eine .de Domain einer in Dubai sitzenden Firma verletzt die Rechte eines Markeninhabers in Deutschland. Der…

Haftet der Admin-C einer Domain, wenn die Domain fremde Marken verletzt? BGH: Grundsätzlich nein, aber ...

beck-blog | 14. November 2011 — Vorweg – was ist ein Admin-C? Das ist eine natürliche Person, die (neben dem Domaininhaber) befugt ist, verbindliche Entschei…

Störerhaftung Admin-c: Haftet der Admin-C als Störer für Rechtsverletzungen?

Kurz Pfitzer Wolf | 5. Dezember 2008 — Die Frage ob ein Admin-C für Rechtsverletzungen durch die Domain selbst oder durch Inhalte die darüber verbreitet werden haftet…

Domain Name Violation: Proper Defendant?

German American Law Journal :: American Edition | 26. November 2009 — CK - Washington.   Who is the proper defendant in a domain dispute over a .de domain name? The Frankfurt district court held on N…

Denic Nameserver Reload: OLG Hamburg: Keine Haftung der DENIC für Konnektierung von Glücksspiel-Domains

domainundrecht.de | 3. Mai 2005 — Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 01.07.2004, 3 U 5/04: "Das Konnektierthalten einer Internet-Domain dur…

Stadt Hamburg: Entscheidungen der Hamburger Gerichte - online
ad ius - Kommunikation für Rechtsanwälte