Caroline Rechtsprechung: BGH folgt der Caroline-Rechtsprechung des EGMR
LBR-Blog | 6. März 2007 — Welch ein Aufschrei ging durch den Blätterwald, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2004 die von der deutsch…
Der Bundesgerichtshof ist gestern vor dem Fürstenhaus von Monaco auf die Knie gegangen. In einer Grundsatzentscheidung stellte er nun klar, dass auch bei “absoluten Personen der Zeitgeschichte” der Informationswert nicht außer Acht gelassen werden kann. Der BGH folgt damit dem Richterspruch des EGMR aus dem Jahre 2004 und facht damit eine presserechtliche Debatte an.
Mit seinem Urteil hat er die vom Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mühevoll herausgearbeiteten Grundsätze der absoluten Person der Zeitgeschichte letztlich begraben. Presseunternehmen sind entsetzt und rufen das Ende der deutschen Pressefreiheit aus. “Jetzt redigieren Richter” wird sogar beklagt und dabei die Frage aufgeworfen, wie man mit der Rechtsprechung noch über pinkelnde Prinzen berichten kann.
In der ersten Aufregung scheint dabei allerdings das stichhaltigste Argument verloren zu gehen. Der BGH untersagt nicht die Berichterstattung über solche Personen fernab von offiziellen Anlässen. Viel mehr ist ein Eingriff in die Privatsphäre solcher Personen auch nur dann gerechtfertigt, wenn es tatsächlich um eine Information handelt. So ließ der BGH in Anwendung seiner neuen Grundsätze ein Bild von Caroline von Hannover beim Skiurlaub zu, neben dem stand, dass sie zum Ski fährt, während ihr Vater im Sterben lag. Auch als Ernst-August von Hannover sich auf der Expo erleichterte dürfte nach den neuen Grundsätzen nicht zu beanstanden gewesen sein, schließlich haben absolute Personen der Zeit…
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