Adhäsionsentscheidung – auch die ist zu begründen

Stiefmütterlich behandelt wird in Urteilen häufig eine Adhäsisonsentscheidung. Aber auch die muss ausreichend begründet werden. Darauf hat der BGH, Beschl. v.29.11.2011 – 3 StR 326/11 hingewiesen:

“Daneben entfällt die Grundlage der Adhäsionsentscheidung. Der Senat sieht mit Blick darauf, dass die Strafkammer die Höhe des Schmerzensgeldes, auf die sie erkannt hat, in lediglich einem Satz ausschließlich mit einem pauschalen Hinweis auf die vom Nebenkläger erlittenen Verletzungen begründet hat, Anlass für folgenden Hinweis: Derartige rudimentäre, formelhafte Erwägungen genügen den Anforderungen an die Begründungspflicht, die auch für die im Strafurteil getroffene Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche gilt, grundsätzlich nicht. Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert reg…

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Themen: Bgh , Stpo , Entscheidung , Hauptverhandlung , Begründung , Rechtsmittelverfahren , Adhäsionsentscheidung

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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Adhäsionsentscheidung – auch die ist zu begründen

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