ADAC: Kfz-Massenabgleich durchweg verfassungswidrig
Nach einem vom ADAC in Auftrag gegebenen Gutachten ermächtigen 10 Bundesländer ihre Polizei zum Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen im
öffentlichen Straßenverkehr. Keine einzige der Regelungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Hinweis: Auch die grün markierten Länder haben laut ADAC nur „im Wesentlichen“ verfassungsgemäße Regelungen.
Verfassungswidrige Ermächtigungen bestehen in Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, und
Thüringen. Berlin nutzt das Videoscanning sogar ohne spezielle gesetzliche Grundlage. Hamburg wird sein Gesetz wahrscheinlich
auslaufen lassen, während zurzeit eine
verfassungswidrige Wiedereinführung des Kfz-Massenscannings plant.
Gar kein Thema mehr ist Kennzeichenscanning in vier Bundsländern – Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein. Diese Länder verzichten bewusst aus verfassungsrechtlichen Bedenken auf diese umstrittene Überwachungsmaßnahme.
In Sachsen ist es ebenfalls noch kein Thema.
ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert den Kfz-Massenabgleich mit den folgenden Worten: „Bereits seit 2006 führen manche
Bundesländer Kontrollen mittels automatischer Kennzeichenerfassung mit Videoscanning durch. Mit diesem Schritt wurde eine neue
Qualität in der Überwachung öffentlicher Räume geschaffen. Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen
Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Genera…
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