JuS-Start: Das Erstsemesterheft
Jurakopf | 1. September 2008 — Das Wintersemester ist das Semester: Traditionsgemäß fangen die meisten zum WS ihr Studium an, entsprechend wird der Markt mit …
Die studentische Zeitschrift Ad Legendum ist der Vorlage von JuS und JA gefolgt und hat – schon letztes Jahr – ein Erstsemesterheft auf den Markt gebracht. Nun, zum Semesterbeginn, wenn in JuS und JA auf die jeweiligen Erstsemesterhefte verwiesen wird – von mir natürlich schon besprochen, siehe unten – stelle ich hier das Erstsemesterheft von AdLegendum vor.
Das Erstsemesterheft der AdLegendum ist in vier Abschnitte geteilt:
Grundlagen Fallbearbeitung Studienpraxis GlosseDer Schwerpunkt liegt bei den “Grundlagen”, die Zahl der Artikel nimmt in den Kategorien nach hinten hin stark ab. So finden sich in den Grundlagen sieben Artikel, die in einer vorauseilenden Zusammenfassung als durchweg gelungen betitelt werden können. Den Anfang macht Thomas Gergen mit seinem Beitrag zu “Rechtssatz und Auslegung”, der inhaltlich Top ist, aber sprachlich doch sehr anstrengend. Ein Erstsemester, der im Idealfall noch vor der ersten Vorlesung in diesen Beitrag blickt, wird sicherlich befremdet drein blicken bei dem noch am Anfang stehenden Satz
Der Rechtssatz ist Bestandteil eines Regelungssystems, das selbst eine Einheit darstellt und in ein System von Prinzipien, für die gemeinsame Grundsätze gelten, eingeordnet ist.
Leicht verdaulich ist anders und ohne inhaltlich auch nur die leiseste Kritik zu üben, fürchte ich doch, dass der schwierig zu lesende Artikel den ein oder anderen abschrecken wird. Mein Rat: Nicht mit dem Artikel anfangen, auch wenn es inhaltlich zu raten wäre.
Der dann folgende Beitrag von Kathrin Jansen zum Gutachtenstil ist ein starker Kontrast zum vorangegangenen Artikel: Als wäre es nicht schon Leistung genug, einem Neuling einen fundierten Einstieg in den Gutachtenstil auf gut 3 Seiten zu präsentieren, schafft Jansen es noch, das ganze sehr verdaulich aufzubauen. Gleiches gilt für den Beitrag “Tipps für die erfolgreiche Juraklausur” von Jan Bärenfänger, den man möglichst nicht vor der ersten Klausur liest, sondern nach der ersten Klausur mit den ersten “Erfahrungen” um sodann zu sehen, was der Autor eigentlich meint.
Im Bereich Grundlagen findet sich weiterhin ein Beitrag von Stefanie Sendmeyer zu den Grundzügen der Rechtsgeschäftslehre. Der Leser findet hier eine sehr anspruchsvolle, aber ausgezeichnet aufbereitete komprimierte Fassung der Rechtsgeschäftslehre – bei der ich dennoch rate, sie erst nach 1-2 Monaten zu lesen. So gut diese Zusammenfassung auch ist birgt sie das Risiko aller Zusammenfassungen: Anfänger lesen sie, verstehen relativ viel, erkennen Schlüsselwörter in der Vorlesung – und lassen in der Aufmerksamkeit nach, weil sie glauben, ohnehin zu wissen, was der Prof vorne erklärt. Ein fataler Irrtum. Insofern ist mein genereller Rat, solche Zusammenfassungen – so gut sie auch sein mögen – erst zu lesen, wenn der Inhalt zumindest in Grundzügen schon behandelt wurde. Als Wiederholung des Uni-Stoffs dürfte …
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. April 2010 auf http://www.jurakopf.de.
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