Ackermann & Co. unschuldig ???
am 29.11.2006 von RA J. Melchior, Wismar
In den Medien wird eine dpa-Mittelung verbreitet, wonach die Angeklagten im Mannesmann-Prozess „als unschuldig gelten. Schlichter Unsinn!
Aus der Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 29.11.2006:
Die 10. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf hat das sogenannte „Mannesmann-Verfahren durch einen heute (29. November 2006) verkündeten Beschluss vorläufig eingestellt (§ 153a Abs. 1 und 2 StPO) und ist damit den Einstellungsanträgen der sechs Angeklagten, denen zuvor bereits die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zugestimmt hatte, gefolgt.
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Zur Begründung der Entscheidung hat die 10. große Wirtschaftsstrafkammer in ihrem Beschluss u.a. ausgeführt: „Nach § 153 a Abs. 1, 2 StPO kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten bei einem Vergehen das Verfahren vorläufig einstellen und den Angeklagten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Die für eine vorläufige Einstellung erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Den Angeklagten wird auch (lediglich) vorgeworfen, Vergehen begangen zu haben, also solche Straftaten, für deren Grundtatbestand das Gesetz eine Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorsieht (§ 12 StGB ).
Die Auffassung des LG Düsseldorf juristisch zu kommentieren, erspare ich mir an dieser …
§ 266 StGB doch nicht konturenlos? BGH kippt Mannesmann-Urteil.
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Causa Ackermann: kein Recht gebeugt
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Mannesmann-Verfahren ist vorläufig eingestellt - Endgültige Einstellung folgt
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Wenn der Staatsanwalt ein Nickerchen hält …
ElbeBlawg / Nach Befragung des Angeklagten durch das Gericht habe sich der Vorsitzende an diesen (Anm. d. Red.: an den Staatsanwalt) gewendet, um ihm für eine etwaige Befragung des Angeklagten das Wort zu erteilen. Zu diesem Zeitpunkt habe der Staatsanwalt…
