“CICERO” vor dem Bundesverfassungsgericht - Bundesregierung gegen Journalistenprivileg
am 24.11.2006 von http://blog.juracity.de
Darf die Presse alles sagen, schreiben und senden, ohne in Konflikt mit dem Strafrecht zu kommen? Wenn es nach der Bundesregierung geht, wird das Bundesverfassungsgericht, das sich seit vergangenen Mittwoch mit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion in den Redaktionsräumen der Zeitschrift CICERO beschäftigt, diese Frage mit Nein beantworten.
“Ein Journalistenprivileg kann es unseres Erachtens nicht geben“, betonte Justizstaatssekretär Lutz Diwell bei der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. “Die Pressefreiheit ist nach dem Grundgesetz nicht uneingeschränkt gewährleistet.” Bei der Veröffentlichung geheimer Dokumente sei es deshalb “keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen”, rechtfertigte der Vertreter der Bundesregierung die umstrittene Razzia bei CICERO.
Hintergrund
Zu dieser Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion kam es, nachdem die Zeitschrift im April 2005 einen Artikel über den mittlerweile ums Leben gekommenen Terroristen Abu Mousab al Zarqawi veröffentlicht hatte. In diesem Beitrag wird aus einem internen, als Verschlusssache gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) ausführlich zitiert.
Durch diesen Artikel des Journalisten Bruno Schirra sah die Staatsanwaltschaft Potsdam allerdings wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinträchtigt. Die Staatsanwälte leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und beantragten beim Amtsgericht Potsdam erfolgreich die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Autors sowie der Redaktionsräume der Zeitschrift CICERO in Potsdam.
Begründung: Der Journalist habe ein Geheimnis im Sinne des § 353 b Strafgesetzbuch (StGB) veröffentlicht und hierdurch eine strafbare Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses begangen. Sowohl Schirra als auch dem CICERO-Chefredakteur sei bekannt gewesen, dass der Mitarbeiter des BKA den Bericht mit der Absicht weitergegeben habe, den geheimen Inhalt der Mitteilung in …
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