Achtung Yatego-Händler: EHI PREMIUM Siegel schützt nicht vor Abmahnungen!
am 17.03.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Die Internet-Verkaufsplattform Yatego bietet ihren Nutzern als
besonderen Service den Erwerb eines sog. EHI PREMIUM Siegels an. Im Rahmen
dieses Service stellt Yatego den Nutzern vorformulierte AGB zur Verfügung,
die vom Nutzer nicht verändert werden dürfen. Was vielen Nutzern dieses
Gütesiegels jedoch nicht bekannt ist: Der von Yatego angebotene Service schützt
nicht vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Abgesehen davon, dass die von Yatego zur Verfügung
gestellten AGB insgesamt einen sehr überschaubaren Regelungsinhalt haben
neben einer ohnehin nicht als AGB zu qualifizierenden Widerrufs- bzw.
Rückgabebelehrung findet sich lediglich eine Klausel zur Gewährleistung, in der
einfach die gesetzliche Regelung zitiert wird, sowie ein Eigentumsvorbehalt
ist dort keine Regelung zum Vertragsschluss enthalten. Dies wäre bei Yatego
aber erforderlich.
Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über zwei
Gerichtsentscheidungen des LG Dresden (Beschluss vom 04.01.08, Az. 44 HK O
433/07EV) und des LG Leipzig (Beschluss vom 28.12.07, Az. 06HK O 4379/07) berichtet,
wonach Onlinehändler grundsätzlich verpflichtet seien, den Verbraucher auf
ihrer gewerblich genutzten Internetseite über das Zustandekommen eines
Vertrages zu informieren. Dabei hielt das LG Leipzig diese Informationen sogar
auf der Internetplattform eBay für erforderlich, obgleich die Modalitäten für
das Zustandekommen des Kaufvertrages in den Nutzungsbedingungen von eBay für
alle Mitglieder bindend geregelt sind.
Unabhängig von der in Literatur und Rechtsprechung kontrovers
diskutierten Frage, ob derartige Informationen auch bei eBay vorzuhalten sind,
besteht jedoch weitgehend Einigkeit darüber, dass bei eigenen Online-Shops
sowie bei solchen Verkaufsplattformen im Internet, die das Zustandekommen von
Verträgen nicht selbst im Rahmen von Nutzungsbedingungen geregelt haben, über
das Zustandekommen des Vertrages zu informieren ist. Dies ergibt sich aus §
312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 BGB-InfoV, wonach der
Unternehmer dem Verbraucher u. a. Informationen …
LG Dresden sowie LG Leipzig: Einsatz von AGB sind für Onlinehändler Pflicht!
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Yatego ist gegen Abmahnungen
LBR-Blog / Wie wortfilter berichtet, möchte die Internetplattform Yatego der Gefahr für Onlinehändler, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, zumindest innerhalb der Plattform vorbeugen.Die dortigen Händler sollen sich vor einer Abmahnung erst an eine dort ei…
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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die IT-Recht Kanzlei hatte in letzter Zeit mehrere eBay-Händler zu betreuen, die allesamt aus demselben Grund abgemahnt worden sind: Sie veröffentlichten im Rahmen ihrer eBay-Angebote keine Informationen zum Thema Vertragsschluss bei…
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Rahmen von eBay-Geschäften muss der (gewerbliche) Verkäufer den Verbraucher keine eigene Kundeninformation über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen (§ 312c Abs. 1 BGB i.V.m § 1 Nr. 4 BGB-InfoV und § 312e Abs. 1 Sat…
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Infopflicht auch zum Vertragsschluss auf eBay?
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Hergehört, hereinspaziert und aufgepasst - und vor allem Lesen! So möchte man einigen Umtriebigen entgegen rufen. Gemeint ist ein Urteil des LG Frankenthal zu den Fragen, ob bei einem Handeln über eBay (gewerbliche) Anbieter verpflicht…
Informationspflichten für eBay-Händler
Blickpunkt Recht & Steuern / Wie alle paar Monate wieder, so rauscht auch derzeit wieder eine Abmahnwelle über die Online-Händler hinweg, weil einige Richter die Verbraucher für so blöd halten, dass auch Allgemeingut noch erklärt werden muss. Aktuell ver…
