Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar!
Das Nutzen eines ungesicherten WLAN ist rechtlich keineswegs unbedenklich. So hat das AG Wuppertal bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass derjenige, der sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), sich wegen eines Verstoßes gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG strafbar macht (AG Wuppertal vom 03.04.2007, Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06).
Sachverhalt Laut www,heise.de hatte der Angeklagte das offene und unverschlüsselte WLAN eines Nachbarn genutzt, um so die Kosten für einen eigenen Internet-Anschluss einzusparen. Da er dies vom Bürgersteig aus getan hatte, konnte ihn der geschädigte Nachbar identifizieren und Strafanzeige stellen. Die Polizei hat daraufhin das Notebook des Angeklagten beschlagnahmt. Dem Nachbar ist durch das Schwarzsurfen kein finanzieller Schaden entstanden, da er eine Flatrate besessen hatte. Gesetzliche Vorschriften In § 89 Satz 1 TKG (Telekommunikationsgesetz), wo das sog. Abhörverbot geregelt ist, heißt es: Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Die Strafbewehrung ist in § 148 TKG geregelt: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder 2. (…) (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.“ Ausführungen des Gerichts Wie heise.de weiter berichtet, war das Gericht der Auffassung, dass ein WLAN-Router eine „elektrische Sende- und Empfangseinrichtung“ und damit eine Funkanlage im Sinn des § 89 Satz 1 TKG sei. Zudem umfasse der Begriff „Nachrichten“ auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Der Angeklagte habe, so das Gericht weiter, diese Nachrichten gewissermaßen „abgehört“, indem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Diese IP-Adresse sei eben nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen, sondern es sei vielmehr so, dass allein der Eigentümer des WLAN-Routers und nicht das Gerät selbst festlege, wer dazu… » Vollständiger ArtikelErschienen 23. Mai 2008 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.
AG Wuppertal: Unerlaubte Nutzung eines fremden WLAN ist strafbar / Filesharing
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 1. Februar 2010 — AG Wuppertal, Urteil vom 03.04.2007, Az. 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07) §§ 89 S. 1; 148 TKG, §§ 43 Abs. 2 Nr. 3; 44 BDSG; §§ 52,…
Besser spät als nie!
Rund um Recht & Steuern | 16. Mai 2008 — Wie HEISE.de heute berichtet, hat das Amtsgericht Wuppertal erstmals die unerlaubte Nutzung eines privaten, offenen WLAN als Straf…
(Nichts) Neues in Sachen Schwarz-Surfen?
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. Januar 2010 — Ich hatte schon berichtet, dass man in Stade eine Frau wegen Schwarz-Surfens verurteilt hatte (es wurde ein Strafbefehl erlas…
AG Zeven: Nutzung eines offenen WLAN strafbar
Offene Netze und Recht | 29. Januar 2010 — Wie heise-online berichtet, sieht das Amtsgericht Zeven die Nutzung eines offenen WLAN als strafbar nach §§ 89 und 148 TKG an…
Haftung des Anschlussinhabers für ungesichertes WLan
Kanzlei für Internetrecht | 25. Juli 2008 — WLan-Router in privaten Haushalten werden immer beliebter, leider wird bei der Einrichtung derselbigen oftmals vergessen diese zu …
AG Wuppertal: Strafbarkeit des Wardriving
Offene Netze und Recht | 17. Mai 2008 — Ein jetzt in der NStZ 2008, 161 veröffentlichtes Urteil Amtsgerichts Wuppertal vom 3.4.2007 (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) behande…
Schwarz-Surfen in Stade: Nichts Neues
Schwarz-Surfen | 29. Januar 2010 — Ich hatte schon berichtet, dass man in Stade eine Frau wegen Schwarz-Surfens verurteilt hatte (es wurde ein Strafbefehl erlas…
Gesetzestext: § 202c StGB - Hackerparagraph
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Gesetzestext § 202c StGB wurde durch das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. …
Unverschlüsseltes Wlan Strafbar: Strafbarkeit des “Schwarz-Surfens” im ungesicherten WLAN (Update)
Datenschutzbeauftragter Online | 14. Mai 2008 — Erst jetzt wird ein Urteil des AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06, nachzulesen in NStZ 3/2008, Seite 161) bekannt, das das so ge…
Strafanzeige “gegen Google” erstattet
Internet-Strafrecht.com | 17. Mai 2010 — Ich habe heute morgen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in Sachen “Google-WLAN-Scanning” erstattet wegen des Abhö…

