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Achtung Händler – Vergütungspflicht nach dem neuen Urheberrechtsgesetz!

am 26.07.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/

Das neue Urheberrechtsgesetz, das durch den sog. „Zweiten Korb“ reformiert worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat in vielerlei Hinsicht Neuerungen zu bieten.Im öffentlichen Fokus standen bisher vor allem die Änderungen hinsichtlich der Privatkopie, die insbesondere die Nutzer sog. Peer-2-Peer-Netzwerke bzw. sog. „Internet-Tauschbörsen“ betreffen, die dort Musikstücke tauschen.
Allerdings betreffen eine Vielzahl der Änderungen die sog. Vergütungspflichten. Dabei wird vor allem geregelt, welche Hersteller von Geräten, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke gebraucht werden können, und welche Hersteller von dementsprechenden Speichermedien Vergütungsabgaben zu zahlen haben.
Nur wenige wissen, dass diese Pflicht nach § 54b Absatz 1 UrhG nicht nur Hersteller (und Importeure), sondern gerade auch Händler trifft – und jetzt auch die Händler der seit 1.1.2008 neu hinzugekommenen vergütungspflichtigen Geräte bzw. Speichermedien wie USB-Sticks, Speicherkarten und Festplatten.
Hintergrund
Warum gibt es Vergütungspflichten für Geräte und Speichermedien?
Das Urheberrecht dient grundsätzlich dem Schutz des Urhebers – zum einen hinsichtlich seines Urheberpersönlichkeitsrechts und zum anderen insbesondere bezüglich seiner Verwertungsmöglichkeiten. Der Urheber soll sein Werk verwerten dürfen, um daraus Kapital zu schlagen. Andererseits hat die Allgemeinheit ein Interesse daran, das Werk nutzen zu dürfen – sei es um im kreativen Prozess daraus eigenständige Werke zu entwickeln, sei es, um das Werk zu genießen, also z.B. ein Musikstück zu hören.
Das Urheberrecht versucht zwischen diesen unterschiedlichen Interessen einen gerechten Ausgleich zu schaffen. So darf der Eigentümer einer Musik-CD beispielsweise diese zu privaten Zwecken, insbesondere zur Sicherung, kopieren, ohne den Urheber bzw. Rechteinhaber vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Allerdings wird der Urheber dabei nicht übergangen. …

Keine Vergütung für Kopierstationen

IP|Notiz / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 20…

Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1…

Bundesgerichtshof : Gerätevergütung für Kopierstationen - Für so genannte Kopierstationen besteht keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F. - Andere Rechtslage seit 01.01.2008

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 206/05 - Kopierstationen; LG München I, Urteil vom 26.01.2005 - Az. 21 O 11845/04; OLG München, Urteil vom 27.10.2005 - Az. 29 U 2151/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des…

Bundesgerichtshof : Multis sind Kopierer - Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 30.01.2008 - Az. I ZR 131/05 - Multifunktionsgeräte; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 299/04, OLG Stuttgart – Urteil vom 06.07.2005 - Az. 4 U 19/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I…

Bundesgerichtshof : Keine Gerätevergütung für Computer nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 02.10.2008 – Az. I ZR 18/06 – PCs; Vorinstanzen: LG München I, Urteil vom 23.12.2004 – Az. 7 O 18484/03; OLG München, Urteil vom 15.12.2005 – Az. 29 U 1913/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat…

Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 2007 gel…

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