Achtung! Forderungsverlust durch Verjährung
Auch in der kommenden Silvesternacht werden wieder viele Schuldner die Korken knallen lassen, weil die Forderungen gegen sie mit dem
Jahreswechsel verjähren. Ob Handlungsbedarf noch vor Jahresschluss besteht, kann man leicht anhand der gesetzlichen
Verjährungsfristen feststellen.
Regelmäßige Verjährungsfrist: drei Jahre
Drei Jahre beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für alle Ansprüche des täglichen Lebens, soweit diese nicht besonders geregelt
sind. Dem dreijährigen Fristablauf unterliegen z.B. Zahlungsansprüche aus Kauf, oder Werkvertrag und zwar unabhänigig davon, ob der Anspruchsteller Verbraucher oder Kaufmann ist.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Besondere Verjährungfristen
Kauf- und werkvertragliche Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren, Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln und …
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