Achtung Falle - Internet !

Unternehmen tappen immer wieder in die Schlingen und Fangeisen der vielen verschiedenen AGBs und Vereinbarungen im Rahmen ihres Online-Auftritts. Die generellen Normen des positiven Rechts im Auge zu behalten um sie entsprechend beachten zu können, ist in Zeiten meist kontraproduktiver Deregulierungsversuche für viele Rechtsunterworfene nicht immer leicht. Mit immer komplexeren Angeboten im Bereich des E-Commerce und der immer umfassenderen Vereinnahmung der Mitglieder durch die Social Networks wächst seit einigen Jahren nun aber zusätzlich eine Parallelwelt an regelrechten "Binnenrechtssystemen" heran. Gerade Unternehmen, die sich zeitgemäß zu präsentieren bemühen, können nicht genau genug die AGBs etwa von facebook oder bei Apple studieren, wollen sie nicht die Kosten für ihren Online-Auftritt in den Sand setzen. So geschehen etwa bei der App eines großen deutschen Nachrichtenmagazins, wo Apple wegen der Abbildung einer blanken Frauenbrust ohne Benachrichtigung kurzerhand eine ganze Ausgabe für sein iPad abdrehte; oder bei einer erst jüngst gestoppten Werbeaktion von Hornbach bei facebook, bei der angeblich bewusst die Grenze der AGB ausgereizt worden sein soll. Im besten Fall kann die damit erregte Aufmerksamkeit zwar noch entsprechend werbewirksam umgemünzt werden, wie es zb Hornbach versuchte. Wie das Pendel der Usermeinung hier ausschlägt ist allerdings nicht immer absehbar. Generell gilt, dass die Beachtung von AGBs etc im Rahmen der vielfältigen Internetaktivitäten moderner Unternehmen von nicht zu unterschätzender Relevanz ist. Gleichzeitig aber wächst sich der damit verbundene Aufwand über kurz oder lang zu einem Kostenfaktor aus, der bei der Kalkulation von Webauftritten mehr und meh…

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Themen: Rechtsanwalt , E-commerce , Agb , Social Networks , Apple , Hornbach , Facebook , Ipad
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 22. November 2010 auf http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com.

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