Achtung Abmahnungsbetrug: Abzocke mit gefälschter Email-Abmahnung von Rechtsanwalt Helge Sasse
Achtung Fälschung! Abmahnschutz24.de informiert: Das Versenden gefälschter Abmahnungen per Email scheint mehr und mehr in Mode zu
kommen. Abermals erreichten uns in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine angebliche per Email, dieses Mal von einem Rechtsanwalt Helge Sasse,
erhalten haben.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie unter:
Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.
Die angebliche Abmahnung gestaltet sich wie folgt:
Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials Forderungs- und Vollstreckungsabteilung
Berlin, den 06.01.2011 Guten Tag, in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma
Senator Entertainment AG Schönhauser Allee 53 D-10437 Berlin, an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß
aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der
ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich
laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. 1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem
Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von
Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und
musikalischen Werken dokumentiert worden. 2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres
Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse
erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch
Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an ihre Daten gelangt. 3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die
Staatsanwaltschaft großes Interesse daran hat, jeden
Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre
Ermittlungsakte bis zum 01.03.2011 der Staatswanltschaft Berlin zurückzusenden. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei
ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie
Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unsere…
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