Achtung Abmahnungsbetrug: Abzocke mit gefälschter Email-Abmahnung von “Graf von Westphalen”

Erneut macht eine dreiste Betrugsemail die Runde. Wieder einmal handelt es sich um eine gefälschte Abmahnung, die per Email massenhaft versendet wird. Die Abmahnung erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, als stamme sie von der Kanzlei Graf von Westphalen und erfolge im Auftrag der Navteq GmbH. Achtung. Dabei handelt es sich um eine dreiste fälschung. Keinesfalls sollten Sie Zahlung auf diese Email leisten.

Es handelt sich vorliegend um eine Massenemail die zu tausenden versendet wurde. Wir empfehlen:

Keinesfalls sollten Sie auf diese Email reagieren Leisten Sie keine Zahlung Informieren Sie gegebenenfalls die Polizeibehörden – es handelt sich offensichtlich um einen Betrugsversuch Informieren Sie Freunde und Bekantne von diesem Betrugsversuch Nachfolgend finden Sie die Betrugs-Email:

GRAF von WESTPHALEN

Berlin Potsdamer Platz 8 D-10117 Berlin Bassem Al Abed LL. M.

www.gvw.com

Antwort-Mail: gvw@mail.mn Mein Zeichen: W-8522445-S24 Bitte immer angeben

Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials

Forderungs- und Vollstreckungsabteilung

Berlin, den 05.04.2011

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma NAVTEQ GmbH D-65760 Eschborn, Hessen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an ihre Daten gelangt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Berlin großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografisc…

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Erschienen 6. April 2011 auf http://www.abmahnschutz24.de.

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