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Ach wie gut, dass niemand weiß

am 01.09.2007 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   In Deutschland stirbt der Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer. Das Unternehmen macht erfolgreiche Geschäfte mit den USA. Prokura ist nicht erteilt. Erben leben verstreut. In Amerika sieht das Gesellschaftsrecht drei Officers in der Geschäftsführung vor. Zudem verlangt es in der Regel drei ebenfalls im Namen der Corporation handlungsfähige Directors im Board. Prokura ist unbekannt, doch was solls - einer der sechs wird schon überleben und für die Gesellschaft handeln dürfen. Gut, dass die amerikanischen Großkunden zunächst annehmen werden, dass das deutsche Recht wohl so wie die amerikanische Rechtslage ist, und wegen des Labor Day-Feiertages ohnehin alles lahm liegt. Bis die USA wieder die Arbeit aufnehmen, dürfte in Deutschland die Rechtslage geklärt sein. Wenn …

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