Account Grabbing in Social Media – Ansprüche auf den „eigenen“ Namen bei Twitter, Facebook & Co

Vor einigen Jahren hatten sich zahlreiche Unternehmen mit dem Phänomen des Domaingrabbing auseinanderzusetzen, bei dem Dritte vorrangig bekannte Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen verschiedenster Unternehmen als Domains registriert hatten. Die Registrierung diente allein dem Zweck, den Unternehmen die jeweiligen Domains später gegen Zahlung eines „Lösegeldes“ zum Verkauf anzubieten. Diese teilweise auch als Cybersquatting bezeichnete Entwicklung vollzieht sich derzeit mit den Namen von Benutzerkonten (nachfolgend auch Accounts) bei den bekannten Social Media Plattformen nach, die in der Regel den „Namen“ des jeweiligen Accounts darstellen und sich auch in der entsprechenden Domain wiederfinden. Unternehmen, die eigene Aktivitäten in den Sozialen Medien planen oder auch nur verhindern wollen, dass Dritte unter dem Unternehmensnamen im Internet erscheinen, stellen bei der Recherche fest, dass der Unternehmensname bei Twitter, Facebook oder auch Youtube bereits vergeben ist. Dabei kommt dem Account- oder Benutzername bei vielen Social Media Plattformen durchaus eine namensähnliche und damit kennzeichnende Funktion zu (siehe etwa www.facebook.com/porsche oder www.twitter.com/adidas ), unter dem Besucher regelmässig die jeweilige Marke oder das entsprechende Unternehmen erwarten. In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage, ob und wie man die „eigenen“ Accounts zurückholen kann. Während in den USA zu Fragen Domaingrabbings in Form des Anticybersquatting Consumer Protection Act ein eigenes Gesetz existiert, dass unter Umständen auch für Social Media Accounts eingreift, sind in Deutschland aus juristischer Sicht etwaige namens- und markenrechtliche Ansprüche zu prüfen. Selbstverständlich gilt auch hier, das notwendige Augenmaß einzusetzen und gerade gegen unbedarfte Privatpersonen nicht gleich mit rechtlichen Maßnahmen vorzugehen. Hier lohnt oft eine erste Kontaktaufnahme, um auf eine einverständliche …

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Themen: Marken , Praxistipps , Adidas , Porsche , Cybersquatting , Facebook , Twitter , Marketing & Recht , Communites & Recht , Facebook & Recht

Erschienen 7. Juli 2011 auf http://www.rechtzweinull.de.

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