Alle Blogs » Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren

Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren

am 02.12.2007 von http://www.blog.medienrecht-informationen.de

Der schleswig-holsteinische Provider Kielnet muss es nicht verhindern, dass Internetnutzer über ihn Zugang zu den Erotik-Angeboten YouPorn.com und Privatamateure.com erhalten. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Sperrung der …

Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren

JuracityBlog / Der schleswig-holsteinische Provider Kielnet muss es nicht verhindern, dass Internetnutzer über ihn Zugang zu den Erotik-Angeboten YouPorn.com und Privatamateure.com erhalten. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstwe…

Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren II

JuracityBlog / Wie das Landgericht Kiel ist auch das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss v. 22.01.2008, Az.: 6 W 10/08) der Auffassung, dass ein Internet-Provider für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grunds…

Arcor-Sperre löchrig

RA Kadelke / Kaum wurde bekannt, daß der Internetprovider Arcor aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt den Zugang zu jugengefährendenden Angeboten, u.a. YouPorn.com, sperren muss, kursieren im Netz bereits die ersten Anle…

Antrag auf Sperrung von Pornoseiten vorerst gescheitert

RA Kadelke / Nachdem die Kirchberg Logistik GmbH in ihrem Verfahren gegen Arcor vor dem LG Frankfurt noch erfolgreich war, ist sie nun mit dem gleichen Begehren vor dem LG Kiel gegen den Provider Kielnet gescheitert. Interessant an der Begründung ist, da…

Judgement day

Statt aller / Schon wieder wurde ein uns bereits bekannter Fall entschieden:Das LG Kiel (Az. AZ.: 14 O 125/07; KfH 1) hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Provider KielNet abgelehnt. KielNet sei weder Täter noch Teilnehmer der releva…

Auf dem Weg zum sauberen Netz

LawBlog / Ausgerechnet ein Pornoanbieter sorgt dafür, dass Internetprovider den Zugang zu Pornoseiten sperren müssen. Die Kirchberg Logistik GmbH (”Sexyfilms”) erwirkte beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Arcor. Die Verf…

LG Frankfurt a.M.: Internet-Provider ist nicht zur Sperrung von Google-Seiten wegen Jugendschutz verpflichtet – Urt. v. 05.12.2007, Az. 2-03 O 526/07

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, wonach der Telekommunikationsanbieter Arcor AG & Co. KG seinen Kunden den Zugang zu den Seiten »google.de« und »google.com« sperren…

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Access-Provider ist bloßer Vermittler und für den Inhalt der Webseiten im Internet, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt nicht verantwortlich.

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.01.2008 - Az. 6 W 10/08 Ein Internet-Provider (Access-Provider) ist für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grundsätzlich nicht verantwortlich. So die zustimmungswürdige…

Wochenrückblick: Pornoseiten, Autokennzeichen, RfÄndStV

Telemedicus / +++ LG Kiel: Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen +++ iPhone: Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile +++ Geldbuße gegen Videobänder-Hersteller +++ Im Kommen: 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag +++ BVerfG verhandelte über a…

LG Kiel zu youporn.com: Keine Störerhaftung des Accessproviders

kielanwalt.de / Bei MIR nachzulesen sind die Leitsätze der aktuellen (abweisenden) Entscheidung der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kiel (Urteil vom 23.11.2007 - Az. 14 O 125/07) im einstweiligen Verfügungsverfahren des Online-Erotikanb…

LG Frankfurt a.M.: Keine Haftung von Arcor für pornografische Webseiten (YouPorn)

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 08.02.2008 - Az.: 3-12 O 171/07) hat entschieden, dass den Access-Provider Arcor keine Mitveranwortung für die rechtswidrigen Webseiten des Porno-Anbieters YouPorn trifft.Anfänglich hatte das LG Frankfurt a.M. eine ei…

OLG Frankfurt: Access-Provider ist nicht für Inhalte von Webseiten verantwortlich zu denen er nur den Zugang vermittelt - Keine Google-Sperrung

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 22.01.2008 - 6 W 10/08 völlig zu Recht entschieden, dass ein Accessprovider nicht verpflichtet ist, den Zugriff auf die Suchmaschine Google zu sperren. Ein deutscher Anbieter von Adult-Content hat…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Thomas Hellwege

Aktuelles und Wissenswertes zum Recht der Medien

» blog ::: medienrecht-informationen

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »