Access Provider
it-recht-deutschland | 9. Februar 2012 — Der Begriff Access-Provider steht für Zugangsanbieter, die im Internet überwiegend nur fremde Inhalte durchleiten. Dabei ha…
Der Begriff Access-Provider steht für Zugangsanbieter, die im Internet überwiegend nur fremde Inhalte durchleiten.
Dabei handelt es sich um Firmen die gewerblichen und privaten Kunden ihre Dienste im Internet anbieten. Insofern hat sich auch die Bezeichnung Internet Service Provider (kurz: ISP) ergeben.
Zu den wesentlichen Angeboten zählt das Anbieten von Speicherplatz (webspace) im Internet, so dass die Inhalte einer Webseite gespeichert und aufgerufen werden können. Daneben werden häufig auch E-Mail Accounts zur Verfügung gestellt.
Durch § 8 Telemediengesetz (TMG) genießen Access-Provider eine besondere haftungsrechtliche Stellung, wodurch Sie nur in sehr beschränktem Umfang für fremde Inhalte verantwortlich gemacht werden können.
Verträge mit einem Zugangsanbietern zum Internet haben heutzutage die meisten Haushalte.
Gewerbliche Kunden, die im Internet ihr Geld verdienen, sollten derartige Verträge genauer unter die Lupe nehmen und insbesondere auf klare und ausreichende Regelun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.
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