Academy Film Fonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten erneut Schadensersatz für Anleger
Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 02.02.2010 (Az.: 310 O 362 /08) einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der MHF Zweite Academy Film GmbH und Co. KG nahezu vollen Schadenersatz zugesprochen.
Dies ist innerhalb kurzer Zeit ein weiterer Erfolg, den die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für Anleger der MHF Zweite Academy Film GmbH und Co. KG erzielen konnte. Auch das Landgericht München I hat mit Entscheidung vom 28.01.2010 (Az.: 22 O 76/09) einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der MHF Zweite Academy Film GmbH und Co. KG (Beteiligungsbetrag € 25.000,00 zzgl. Agio), Schadenersatz zuerkannt.
Bereits mit Urteil vom 04.12.2009 (Az.: 3 O 32/09 D) verurteilte das Landgericht Konstanz die Commerzbank AG, einem Anleger der MHF Zweite Academy Film GmbH und Co. KG, der € 50.000,00 zzgl. Agio in diesen Fonds investiert hatte, vollen Schadenersatz zu leisten.
während das Landgericht Hamburg seine Verurteilung auf eine fehlerhafte Darstellung der Absicherungskonstruktion des Fonds durch die Bank stützte, sahen das Landgericht München I und das Landgericht Konstanz eine Pflichtverletzung der Commerzbank AG in dem unterbliebenen Hinweis auf Rückvergütungen.
Das Landgericht Konstanz führt in seinen Urteilsgründen sogar aus, der Hinweis im Verkaufsprospekt, dass die Commerzbank AG eine Vergütung in Höhe von 8,5 % des Kommanditkapitals erhalte, reiche nicht aus, um den Anleger ordnungsgemäß aufzuklären.
Nach den Ausführungen des Landgerichts Konstanz ist der Hinweis auf anfallende Rückvergütungen eine wesentliche Pflicht einer Bank als Beraterin. Wörtlich heißt es in den Urteilsgründen:
„Diese grundlegende Verpflichtung kann die Beklagte nicht dadurch erfüllen, dass sie dem Kunden umfangreiche Unterlagen übergibt, in denen - als ein Detail unter vielen - ein kurzer Hinweis auf die Rückvergütungen abgedruckt ist."
Falls also ein Hinweis auf die kick-back-Zahlungen im Rahmen der Beratung unterblieb, haben Anleger der MHF Zweite Academy Film GmbH und Co. KG gemäß dieser Auffassung grundsätzlich gute Chancen, einen Schadenersatzanspruch erfolgreich geltend zu machen.
„Diese Entscheidung des Landgerichts Konstanz hat aber nicht nur für Anleger der Acadamy-Fonds sondern auch für zahlreiche Anleger anderer geschlossener Fonds Bedeutung", so Rechts…
» Vollständiger ArtikelThemen: Landgericht Hamburg , Lte , Konstanz , Commerzbank , Commerzbank AG , Agio , Academy Filmfonds
Rechtsgebiet: Medienrecht
Erschienen 3. März 2010 auf http://www.cllb.de.
Mhf Zweite Academy Film Gmbh & Co. KG: Academy Film Fonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten erneut Schadenersatz für Anleger
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