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A.C.A.B.: Deutungen

am 10.07.2008 von http://www.ra-blog.de

Recht und Alltag berichtet über die Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge A.C.A.B. (Pressemitteilung des OLG Stuttgart):

In seinem Beschluss führt das Oberlandesgericht aus, es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt „all cops are bastards“ beigemessen habe. Denn die Abkürzung „A.C.A.B.“ werde in Jugendsubkulturen und auch in der rechten Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen seien im vorliegenden Fall auszuschließen.

Zum Vergleich der Polizeibericht Leipzig (via Jens Scholz):

Vergessliche Schmierfinken
Der Mitarbeiter (46) eines privaten Sicherheitsdienstes fuhr gestern Abend zu überwachende Objekte ab. Als er gegen 22.15 Uhr ein altes Fabrikgelände an der Händelstraße (Holzhausen) unter die Lupe nahm, entdeckte er an der Rückseite einer Halle drei farbverliebte Jugendliche. Jene hatten aber keine Lust auf ein nächtliches Gespräch über Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Lieber suchten sie mit erhöhter Schrittfrequenz das Weite. Weil ihnen der Fluchtgedanke zuerst durch den Kopf schoss, vergaßen …

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