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Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Betriebsrenten

am 13.12.2006 von Recht und Alltag

Auch Betriebsrenten sind beitragspflichtige Einnahmen zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Die jeweilige Zahlstelle hat die Beiträge einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen (§ 256 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Ist bei der Zahlung der Betriebsrente die Einbehaltung von Beiträgen unterblieben, sind die rückständigen Beiträge von der Zahlstelle aus der weiterhin zu zahlenden Betriebsrente einzubehalten (§ 256 Abs. 2 Satz 1, § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Anders als nach § 28g SGB IV ist der nachträgliche Einbehalt zeitlich nicht begrenzt. Nach § 28g Satz 3 SGB IV darf ein unterbliebener Abzug des vom Arbeitnehmer zu tragenden Teils des Gesamtversicherungsbeitrags vom Arbeitsentgelt grundsätzlich nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Diese Unterscheidung verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz (Art. 3 GG). Auf diesem Wege wird verhindert, dass die Arbeitnehmer das Risiko tragen, wenn sie von ihrem …

Bundesarbeitsgericht: Nachträglicher Einbehalt von Krankenkassenbeiträgen aus der Betriebsrente.

recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht hatte folgenden Fall zu entscheiden: Die Unterstützungskasse K zahlte der Witwe W eine Hinterbliebenenversorgung aus einer Betriebsrente. Zunächst waren aus der Betriebsrente keine Krankenversicherungsbeiträge abgeführt…

BAG: GKV darf Betriebsrentner auch rückwirkend zur Kasse bitten

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05 - die Auffassung der Vorinstanzen bestätigt, wonach auch Einnahmen aus einer Betriebsrente beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) s…

Zum Rückzahlungsanspruch gegen die Arbeitslosenversicherung

Recht und Alltag / Wer zu Unrecht Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kann diese nur innerhalb von vier Jahren zurückfordern. Danach verjährt der Anspruch auf Erstattung. Das entschied in seinem Urteil vom 26.06.2006 (Az.: L 9 AL 74/04) der 9. Senat d…

Zum Ende der freiwilligen Krankenversicherung

Recht und Alltag / Gemäß § 191 Satz 1 Nr 3 SGB V endet die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkassen mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden. Das La…

Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge sind bei der Ermittlung der maßgeblichen Kinder-Einkünfte nicht abziehbar

Recht und Alltag / Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung sind bei der Berechnung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Kindergeldrecht nicht abziehbar. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 24.3.2006 (Az.: 10 K 312/05) entsc…

Verluste bei Betriebsrente - Arbeitgeber haftet

LawBlog / Dieser Link http://www.arbg.bayern.de/lagm/Volltext/4Sa1152-06.htm dürfte in den nächsten Tagen höchste Popularität erhalten, und zwar insbesondere bei Arbeitgebern, Versicherern und Vermittlern. Dieser Link führt zum Volltext des aktuellen Ur…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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