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Abzockerbetrieb

am 19.01.2006 von Vertretbar Weblawg

In einem Internet-Forum ist eine Mandantin unter anderem als “Abzockerbetrieb” bezeichnet worden, ohne dass dies näher begründet worden wäre. Da der verantwortliche Nutzer nicht identifizierbar war, hatten wir deshalb wegen der unzweifelhaft geschäftsschädigenden Wirkung (Stichworte: §§ 824 Abs. 1, 826 BGB und ggf. auch §§ 186, 187 StGB) den Betreiber des Forums angeschrieben und um Sperrung des Beitrags gebeten - natürlich ohne beigefügte Rechnung oder Unterlassungserklärung, schließlich haftet der Forenbetreiber bei fremden Inhalten erst ab Kenntniserlangung von etwaigen rechtswidrigen Inhalten.
Das daraufhin geführte Telefonat mit dem Betreiber war sehr erfreulich: Der Beitrag ist bereits gesperrt worden, der Betreiber hatte vollstes Verständnis für unser Anliegen. Er stellt den für solche Beiträge verantwortlichen Nutzern im Grunde die gleiche Frage wie ich sie in solchen Fällen Mandanten stelle: Wie würdest du/würden Sie reagieren, wenn man dich/Sie oder deinen/Ihren besten Freund so bezeichnen würde? Das führt dann zumeist zur Antwort “Ich wäre stinksauer”, manchmal aber auch zu “Aber wenn es doch …

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Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts - awd-aussteiger.us

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Zusammenfassung: Haftung der Forenbetreiber

neues aus schwabenheim / Wer haftet für beleidigende Meinungsäußerungen in einem Internet-Forum? Mit dem neuesten Urteil aus Düsseldorf ist nicht unbedingt viel Klarheit gewonnen. Interpretationen gibt es dazu im lawblog, von Dr. Bahr oder bei heise. Im Überblick: Zun…

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DPMS INFO / In der Netzzeitung vom heutigen Tage heißt es: “Meist muss gar nicht der Benutzer für seinen rechtswidrigen Foreneintrag haften, sondern der Betreiber des Forums.” Das ist falsch. Nur unter besonderen Umständen haftet auch der Forum-…

Abmahnung ohne Folgen

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MARKE ALS NICK: ABMAHNUNG ?

LawBlog / Kann ein Forenbetreiber abgemahnt werden, wenn einer der Besucher eine geschützte Marke als Nicknamen benutzt? Eine Anwaltskanzlei versucht es jedenfalls. Bericht und Abmahnung sind hier zu finden. Der Forenbetreiber verwendet die Marke gar nicht…

BGH: Kein Freibrief für Forenbetreiber

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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Recht, Beiträge in einem Internetforum zu veröffentlichen, steht einem Nutzer nur aufgrund eines Vertrages oder einer Gestattung mit dem Bertreiber zu, denn der Betreiber kann grundsätzlich jeden Dritten von seinem Forum aufgrund seines…

LG Hamburg: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis

Telemedicus / Ein Forenbetreiber haftet auch dann für rechtswidrige Inhalte, die durch Forennutzer eingestellt wurden, wenn er davon keine Kenntnis erlangt hat. Das entschied das Landgericht Hamburg Ende August. Das Gericht hatte über einen Fall zu entschei…

Haftung für Einträge in Internet-Foren und Gästebüchern

muepe.de | weblog peter müller / Sebastian Trost schreibt bei 123recht zum Thema. Sein Fazit:Der Betreiber eines Forums haftet in der Regel erst dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigen oder beleidigenden Beitrag erlangt und nach Kenntnis nicht unverzüglich den Eintrag gelöscht o…

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Sascha Kremer

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