Abzocke im Internet - Vertragsfallen

Das Internet ist seit jeher ein Tummelplatz für Kriminelle und „Goldgräber“ jeder Art. Betrugsfälle bei Auktionen und Verkäufen über das Internet, betrügerische Emails, von gefälschten Mahnungen bis hin zu scheinbar sensationellen Anlagemöglichkeiten der „Nigeria Connection“, Datenmissbrauch und vieles mehr prägen mittlerweile den Alltag von Internetusern.

Während die genannten Fälle noch mehr oder weniger eindeutig unter strafrechtlichen Gesichtspunkten eingeordnet werden können, ist dies in den Fällen von unerwünschten Vertragsabschlüssen (Vertragsfallen) im Internet nicht so.

Die Akteure in diesem Bereich treten daher auch offen auf und werden regelmäßig durch Anwaltskanzleien oder Inkassobüros vertreten.

Das Prinzip nach dem diese Form der Abzocke im Internet abläuft ist dabei immer dasselbe. Zunächst suchen die Anbieter nach Dienstleistungen, die einerseits eine möglichst große Anziehungskraft auf Internetuser entfalten, die nur mal gerade was nachschauen wollen oder zum Zeitvertreib „surfen“. Andererseits muss es sich um eine Dienstleistung handeln, die üblicherweise im Internet von anderen Anbietern umsonst angeboten wird und bei der man nicht mit einer Kostentragungspflicht rechnet. Zuletzt handelt es sich häufig um Angebote, die sich bewusst entweder an Kinder und Jugendliche wendet oder an ältere Leute, da bei beiden Gruppen erfahrungsgemäß eine gewisse Ahnungs- und Arglosigkeit im Umgang mit Internetangeboten vorliegt.

Entsprechend gibt es eine Fülle von Angeboten vom IQ Test, Berechnung der Lebenserwartung, Gedichte Seiten, Hausaufgabenhilfen, Ahnenforschung, über Listen zur Berufausbildung bis hin zu Routenplanern.

Eine ausführliche Liste zu entsprechenden Anbietern findet sich auf der Seite des Bundesverbands für Verbraucherschutz Liste).

Die tatsächlich angebotenen Leistungen sind dabei äußerst dürftig, so umfasste zum Beispiel die Seite zur Berufsausbildung lediglich die auch beim Arbeitsamt einzusehende abstrakte Aufstellung aller Ausbildungsberufe. Erreichbar sind die Inhalte der Abzock-Seiten jedoch erst nach einer Registrierung unter Angabe von persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Emailadresse.

Das es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt, wird dabei sehr geschickt verschleiert. Zum einen wird die Notwendigkeit der Eingabe der persönlichen Daten in der Regel mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt. Zum anderen befinden sich die Angaben zu den Kosten der Leistung zwar auf derselben Seite, auf der auch die persönlichen Angaben gemacht werden müssen, jedoch sind die Seiten so gestaltet, dass selbst bei einer hohen Bildschirmauflösung diese Angaben erst mittels scrollen nach unten entdeckt werden können.

Nach Eintragung der Daten erreicht den Nutzer dann in der Regel eine Rechnung mittels Email. Während früher so häufig Abonnements geschlossen wurden, die schnell meh…

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Themen: Abzocke , Vertragsfallen , Nigeria Connection , Abzocke Nigeria
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 5. Juni 2008 auf http://www.legal-media.de.

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