Abzocke mit ESTA-Formularen - Reisezeit ist nicht für alle die schönste Zeit

Abzocke mit ESTA-Formularen - Reisezeit ist nicht für alle die schönste Zeit Bereits seit geraumer Zeit müssen sich Personen, die in die USA einreisen wollen, beim U.S. Department of Homeland Security registrieren lassen. In dem Antragsformular wird der Reisende aufgefordert, sehr persönliche Daten wie Reisepassnummer und Land des Hauptwohnsitzes anzugeben. <<br /> Diese gebührenfreie Sicherheitsüberprüfung erfolgt dann online über das elektronische Reisegenehmigungssystem (englisch Electronic System for Travel Authorization - ESTA). Wenn der Antrag korrekt ausgefüllt wurde und der Abgleich mit den Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden erfolgreich verlaufen ist, wird die ESTA-Genehmigung kostenlos erteilt. Da die offizielle Seite www.auswaertiges-amt.de relativ unübersichtlich erscheint, nutzen kommerzielle Anbieter hier ihre Chance zur Abzocke. Jeder, der eine Reisegenehmigung erlangen will und im Internet den Suchbegriff "ESTA USA Genehmigung" eingibt, stößt als erstes auf Internetseiten wie www.esta-usa.de, die sich die Dienste vergüten lassen. So wurde beispielsweise ein Verbraucher aus Zwickau per E-Mail aufgefordert, den Preis für seine ESTA-Genehmigung in Höhe von 45,00 US$ sowie die Rückerstattungskosten wegen Widerrufs der Kreditkartenabbuchung in Höhe von zusätzlichen 52,00 US$ zu begleichen. Bei Nichtzahlung wurden gerichtliche Maßnahmen und ein Schufa-Eintrag angedroht. Dass es sich um eine dubiose Rechnung des Esta-Registration.us Team mit Sitz in Kanada (E-Mail-Adresse: info@esta-registration.us) handelte, fiel auf, weil der Verbraucher ein Jahr zuvor eine ESTA-Genehmigung kostenlos erhalten hatte. Auch die Rückerstattungskosten konnte er nicht erklären, da keiner Kreditkartenzahlung widersprochen wurde. "Besonders dreist ist die Warnung dieser Anbieter vor privaten Webseiten, die viel Geld für eine ESTA-Reisegenehmigung verlangen. Damit warnt der Anbi…

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Themen: Suchbegriff , Homeland Security , Kanada , Department OF Homeland Security

Erschienen 20. Mai 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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