Abwrackprämie - es geht weiter

Das Bundeskabinett hat soeben beschlossen, die Mittel für die Umweltprämie von bisher 1,5 Mrd. € auf 5 Mrd. € aufzustocken. Die Höhe der Umweltprämie von 2.500,- € bleibt bestehen, ebenso die Voraussetzungen für die Förderung. Die Beantragung bzw. Reservierung der Umweltprämie erfolgt auch weiterhin im Online-Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (”BAFA”) mit dem unter www.ump.bafa.de eingestellten online-Formular

Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und in der Anlage als pdf-Dokument eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs beigefügt ist, wobei das pdf-Dokument nicht größer als 2 MB sein darf. Darüber hinaus können keine weiteren Dokumente eingereicht werden.

Im Rahmen dieses Verfahrens zur Online-Reservierung werden von den Antragstellern folgende Angaben abgefragt:

Angaben zum Antragsteller: Antragsteller Anrede Vorname Name Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail Adresse (Hier ist die Adresse einzutragen, an die das BAFA die Eingangsbestätigung senden soll. Dies kann also etwa auch die Adresse des Autohauses sein.) Angaben zum Altfahrzeug: Fahrzeug-Ident.-Nummer Hersteller Fahrzeugtyp Angaben zum Neufahrzeug: Datum des Kaufvertrags/Leasingvertrags Hersteller Fahrzeugtyp Emissionsklasse

In anderer Form für das neue Verfahren gestellte Anträge werden vom BAFA nicht bearbeitet, sondern unbearbeitet an den Antragsteller zurück gesandt. Allerdings hat die BAFA aus dem Chaos der ersten Tage nach der Online-Registrierung gelernt: Wenn eine Antragstellung online in zumutbarer Zeit nicht möglich sein sollte, kann der Antrag einstweilen auch wieder per Post übermittelt werden. Nähere Hinweise zu diesem Antragsformular hierzu finden sich in unserem Beitrag zur Online-Registrierung.

Für den weiterer Ablauf bei der Gewährung der Umweltprämie bleibt es bei dem bereits beschriebenen Verfahren: Alle Antragssteller erhalten unmittelbar nach Absendung der Online-Formulars eine automatische Eingangsbestätigung des BAFA. Diese Eingangsbestätigung stellt aber noch keine Zusage über die Gewährung der Umweltprämie dar. Ab de, 16. April 2009 verschickt das BAFA dann in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Reservierungsanträge die Reservierungsbescheide für die Umweltprämie.

Alle weiteren Unterlagen sind dann innerhalb von sechs Monaten - spätestens aber bis zum 31. Januar 2010 - beim BAFA einzureichen. Innerhalb dieser Reservierungsfrist muss daher sowohl das Altfahrzeug verschrottet wie auch der neue Auto ausgeliefert und angemeldet worden sein. Der Neuwagen darf daher nur maximal sechs Monate Lieferzeit haben!

Diese Nachweise sind mit einem Verwendungsnachweisformular an das BAFA zu senden, das dem Antragstelle…

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Themen: IM Brennpunkt , Bafa , Abwrackprämie
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 8. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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