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Abwehranspruch gegen SPAM

am 09.05.2005 von http://log.handakte.de/

Bereits die Übersendung einer einzigen Werbenachricht stellt dabei einen unterlassungsrelevanten Eingriff in die Rechte des Empfängers dar, teilt das OLG Düsseldorf mit. Dieser kann daher den Absender umgehend zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern mit dem Inhalt, es künftig zu unterlassen, E-Mails zum …

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OLG Düsseldorf: Spamming

advobLAWg / Die bislang in der Rechtsprechung vorgenommene Bewertung bereits der Übersendung einer einzigen Werbenachricht als unterlassungsrelevanter Eingriff in die Rechte des Empfängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb findet ihre Bestätigu…

Wer spammt, zahlt…

kielanwalt.de / [Veröffentlicht bei “anwalt4you” - Juli 2004 und “Rechtpraktisch” - August 2004] Jan A. Strunk Die Zusendung einer unverlangten e-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Sie ist da…

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Drittunterwerfung ist wirkungslos

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AG Burgwedel: Ungewollte E-Mail-Werbung: Streitwert nur 500,00 EUR? Single-Opt-in ausreichend? - Bei der Verwendung des so genannten Single-Opt-in-Verfahrens für die Anmeldung bei E-Mails-Newslettern ist technisch nicht nachweisbar, dass der konk

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LG Berlin: Ungewollte Werbung per E-Mail ist rechtswidriger Spam. Immer.

Kanzlei Kremer / „Seriöse“ Spammer glauben immer im Recht zu sein. Darunter fallen etwa die Unternehmen, die glauben, sie würden dem Empfänger mit ihrer Werbung einen Gefallen tun, weil der Empfänger ohne Ihr Produkt nicht mehr leben kann. Schönes Beispiel:…

AG Hamburg: Unverlangte e-Mail-Werbung

domainundrecht.de / JurPC: Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 20.06.2005 (Az.: 5 C 11/05) “Auch bereits das einmalige Zusenden einer E-Mail mit werbendem Inhalt kann einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Dies gilt insbesonder…

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