Abwegige Antwort? - Prüfer darf Grimassen schneiden
am 31.01.2006 von Recht und Alltag
Prüfer dürfen während einer Prüfung Grimassen schneiden. Das zumindest hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße entschieden. Der Prüfling müsse das hinnehmen - oder ignorieren, meinten die Richter zur Begründung.
Bei falschen oder abwegigen Antworten müsse ein Prüfling damit fertig werden, dass der Prüfer Grimassen schneidet. Denn schließlich sei mit solchen Reaktionen auch im späteren Berufsleben zu rechnen. Ein Grimassen schneidender Prüfer sei nicht automatisch befangen, so die Richter (AZ: 2 K 1410/05).
Das Gericht wies mit seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Klage einer angehenden Steuerberaterin ab. Sie hatte sich dagegen gewandt, dass sie durch die mündliche Steuerberater-Prüfung gefallen war. Unter anderem behauptete sie, einer der Prüfer habe bei ihren …
Irritation in der mündlichen Prüfung
RA-Blog / Wie Recht und Alltag berichtet, darf ein Prüfer in einer mündlichen Prüfung ruhig Grimassen schneiden. Der Prüfling müsse das hinnehmen. Das erinnert mich an meine mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen. Einer der Prüfer, ein Staatsanwalt…
Grimassen und unwillige Gesichter bei der mündlichen Steuerberaterprüfung
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz: Das FG Rheinland-Pfalz, das nicht nur für das Steuer- und Kindergeldrecht, sondern auch für berufsrechtliche Angelegenheiten der Steuerberater (u.a. Prüfungsentscheidungen der Steuerberaterp…
Arbeitsrecht: Schadensersatz bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung
Recht und Alltag / Gestern haben wir gelernt, der Grimassen schneidende Prüfer ist nicht schuld, wenn man sein Prüfungsgespräch in den Sand setzt. Wie ist es aber bei einem Auszubildenden, wenn er im Ausbildungsbetrieb nicht die notwendigen Ausbildungsinhalte…
Gesichtsregeln
Jurabilis / Die Bundesdruckerei erklärt auf einer Foto-Mustertafel, welche Grimassen auf Passbildern erlaubt sind und welche nicht.…
Unwilliger Gesichtsausdruck eines Prüfers
Handakte WebLAWg / Das FG Rheinland-Pfalz, das nicht nur für das Steuer- und Kindergeldrecht, sondern auch für berufsrechtliche Angelegenheiten der Steuerberater (u.a. Prüfungsentscheidungen der Steuerberaterprüfung) zuständig ist, hat mit Urteil vom 22. November…
Unwilliger Gesichtsausdruck des Prüfers in der (mündlichen) Steuerberaterprüfung verletzt nicht den Grundsatz der Chancengleichheit.
Rechtblog / Das FG Rheinland-Pfalz, das nicht nur für das Steuer- und Kindergeldrecht, sondern auch für berufsrechtliche Angelegenheiten der Steuerberater (u.a. Prüfungsentscheidungen der Steuerberaterprüfung) zuständig ist, hat mit Urte…
Ist die Klage keine Klage oder das Gericht kein Gericht?
Lichtenrader Notizen / Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz folgt nicht der Ansicht des Klägers. Dieser meint: Seit dem 17. Juli 1990 sei sie durch die „Streichung des Artikel 23 Grundgesetz erloschen“ und mit ihr die Abgabenordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz.…
Kammerbeiträge des Geschäftsführers als Lohnbestandteil
Blickpunkt Recht & Steuern / In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungs– und Steuerberatungsgesell…
