Der Fall Tobias: Rückfalltat nach 19 Jahren unter Alkoholeinfluss?
strafblog | 25. Juli 2006 — Wie focus-online berichtet, berufe sich der 43-jährige Helmut B., dem die Entführung, Misshandlung und sexueller Missbrauch des 12…
Erst konstruiert man eine Autobrandstiftung, nachdem die nicht haltbar ist (und der Beschuldigte 43 Tage in Untersuchungshaft saß) lässt man sich was neues einfallen:
Am 10.05.2011 soll Tobias wegen "Diebstahl unter Waffen" vor dem Amtsgericht Tiergarten verurteilt werden. Die Berliner Staatsanwaltschaft behauptet, Tobias habe in der Nacht der Festnahme in einer Burger King Filiale in der Frankfurter Allee "40 Servietten" aus der Auslage genommen und anschliessend den Laden wieder verlassen. Dabei sollen ihn zwei Zivilbeamte (POK Perbliess & POK Einsporn) gesehen haben, die anscheinend dem Klischee erliegen sind, in Fastfood Tempeln ihre Dienstzeit totzuschlagen. Ein Gutachten hatte schon während Tobias Haftzeit ergeben, dass es sich bei den Kameraaufnahmen aus der Filiale nicht um Tobias handelt. Dennoch beharren die beiden Zivilpolizisten darauf, dass er in dem Laden gewesen sein soll. In der Strasse in dem eines der beiden Autos entwertet wurde, sollen andere Zivis ebenfalls Servietten auf dem Gehweg gefunden haben. Sie waren fest der Schnüfflermeinung, diese rochen nach Benzin und tüteten diese für die Kriminaltechnik ein. Diese Stellte eindeutig fest, dass die Servietten weder DNA anhaftendes Material besässen, noch jemals mit einem Brandbeschleuniger in Berührung waren. Der Vorwurf der Bewaffnung ergibt sich daraus, dass Tobias bei seiner Festnahme ein Pfefferspray in der Jacke bei sich hatte.Trotz dieser offensichtlichen und bereits in den Ermittlungsakten festgestellten entlastenden Beweise, zerrt die Berliner Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Oberstaatsanwa…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Mai 2011 auf http://www.viajura.de/.
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