Abstrakter Fristbeginn in Rechtsbehelfsbelehrung eines Bescheides
am 27.11.2008 von http://chrisblog.de
Ich nutze mein Blog nur ungern dafür, aber ich weiß mir nicht mehr anders zu helfen, denn niemand, den ich bislang gefagt habe, kennt die Antwort. Ich habe eine (scheinbar) ganz einfache Frage: Muss die Rechtsbehelfsbelehrung in einem behördlichen Bescheid über den abstrakten Fristbeginn belehren? Behauptet wird dies unter anderem in Alpmann/Schmidt, Die öffentlich-rechtliche Assessorklausur, 6. Auflage 2003, S. 55:
„Die Belehrung über die einzuhaltende Frist verlangt nach allgemeiner Auffassung [...] die Angabe der abstrakten Frist und ihres abstrakten Beginns (z.B. ab Zustellung)”.
Leider finde ich ebenso Quellen, die ganz selbstverständlich vom Gegenteil ausgehen, so etwa Wolff/Decker, Studienkommentar VwGO, VwVfG, §§ 58, 59 VwGO, Rn. 7 unter Hinweis auf Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 58 Rn. 11:
„[...] nicht über den Fristbeginn [...]“
In einer AG-Klausur hatte ich es mit einer verfristeten Klage zu tun, deren Verfristung nicht vorgelegen hätte, …
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