Abstrakte Normenkontrolle - ad absurdum?
am 04.01.2006 von http://www.mindermeinung.de/
Das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle - vgl. Art. 93 I Nr. 2 GG - erscheint vor dem Hintergrund der im 16. Deutschen Bundestag herrschenden aktuellen Mehrheitsverhältnisse als rechtliches und vor allem politisches Instrument zu versagen.
Mit dem Rechtsbehelf der abstrakten Normenkontrolle kann das BVerfG auf Antrag die Verfassungsmäßigkeit einer Norm abstrakt überprüfen.
Antragsberechtigt sind nach Art. 93 I Nr. 2 GG die Bundesregierung, die Landesregierungen und mindestens ein Drittel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Vor dem Hintergrund der momentan im Deutschen Bundestag herrschenden Mehrheitsverhältnisse und dem Umstand, dass die Regierungskoalition aus einer großen Koalition besteht, scheint jedoch die abstrakte Normenkontrolle in der Praxis nicht mehr möglich.
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