Abschreibung von Windparks

Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern, die aber einheitlich abzuschreiben sind. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in München und erstreckte dabei in einem zweiten Urteil zudem gleichzeitig auch noch seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung auf Windkraftfonds. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar.

Wurden in den Anfängen der Stromerzeugung mittels Windenergie lediglich einzelne Windkraftanlagen errichtet, entstanden nicht zuletzt durch die erhebliche staatliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten Jahren große Windparks, in denen mehrere Windkraftanlagen in einem technischen Verbund betrieben werden. Ungeklärt war bisher, wie die Abschreibungen auf Windparks vorzunehmen sind. Der Bundesfinanzhof hatte jetzt erstmals darüber zu entscheiden, ob sich ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern zusammensetzt und von welcher Nutzungsdauer dabei auszugehen ist.

Der Bundesfinanzhof hat hierzu entschieden, dass zwar einerseits nicht nur von einem einzigen Wirtschaftsgut auszugehen ist. Andererseits hat er aber eine weitgehende Atomisierung eines Windparks in eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern abgelehnt. Als jeweils selbständige Wirtschaftsgüter werden danach folgende Gegenstände beurteilt:

jede einzelne Windkraftanlage bestehend aus Turm, Rotor und Generatorgondel einschließlich aller mechanischen und elektrischen Bauteile mit dem dazu gehörenden Transformator und der beide verbindenden Niederspannungsverkabelung, die mehrere Windkraftanlagen verbindende Mittelspannungsverkabelung einschließlich der Übergabestation zum Hochspannungsnetz, die Zuwegung.

Nach den von der Finanzverwaltung aufgestellten AfA-Tabellen haben diese Wirtschaftsgüter unterschiedliche Nutzungsdauern. Wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- bzw. Betriebsgenehmigung ist die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter des Windparks nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedoch einheitlich zu bestimmen. Sie richtet sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen. Diese betrug in den entschiedenen Fällen abhängig vom Jahr der Errichtung 12 bzw. 16 Jahre.

Inhalt[↑] Getrennte Wirtschaftsgüter mit einheitlicher Abschreibungsdauer Grundsatz der Einzelbewertung Einheitliche Nutzungsdauer Einheitliche Nutzungsdauer von 16 Jahren bei Windparks Aufwendungen als Anschaffungskosten des Windkraftfonds BFH-Rechtsprechung bei Bauherrenmodellen Übertragung der Rechtsprechgungsgrundsätze auf Windkraftfonds Übergangsregelung als Billigkeitsmaßnahme Getrennte Wirtschaftsgüter mit einheitlicher Abschreibungsdauer[↑]

Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazugehörigen Tran…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Abschreibung , Afa , Turm , Anschaffungskosten , Einkommensteuer (betrieb) , Windkraftanlagen , Windpark , Nutzungsdauer

Erschienen 1. Juni 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Abschreibungen Offshore Windkraftanlagen: Bundesfinanzhof: Einheitliche Abschreibung selbständiger Wirtschaftsgüter eines Windparks

LEXEGESE | 6. Juni 2011 — Mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbständig…

BFH klärt Abschreibungsfragen bei Windkraftparks

Der Energieblog | 11. August 2011 — (c) BBH Investoren, die sich an einem Windkraftpark-Fonds beteiligen, können ihren Anteil an den Kosten für den Dienstleist…

BFH zur Abschreibung von Windparks

STEUERRECHT | 1. Juni 2011 — BFH-Urteil vom 14.04.2011 – IV R 46/09 BFH-Urteil vom 14.04.2011 – IV R 15/09 Presseerklärung Nr. 42 des Bundesfinanzhofs …

Kabel und Zuwege eines Windparks

Rechtslupe | 13. April 2010 — Die Verkabelung und die Zuwegung mit der Windkraftanlage bilden nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts k…

Gestaltungspraxis: Abschreibung von Wirtschaftsgütern im Falle von Windparks und anderen Großprojekten

LEXEGESE | 8. März 2012 — • RA/StB Dr. Falko Tappen, DLA Piper • Bereits letztes Jahr - am 14.4.2011 (IV R 46/09; IV R 52/09; IV R 15/09; IV R 8/10…

Afa Immaterielle Wirtschaftsgüter: Steuerliche Behandlung von Softwareprogrammen

IT-Blawg | 25. April 2005 — Der Finanzsenat Bremens legte in seinem Erlass vom 13.9.2004 (Az. S 2172 – 5968 – 110) fest, wie die Aufwendungen für Software …

Abschreibungen IM Jahr Der Aufnahme Des Gewerbebetriebs Bfh: AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs

Rechtslupe | 3. Juni 2011 — Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bemessene AfA für Wirtschaftsgüter ist in voller Höhe bei der Ermittlung des …

Vertreterrecht: Abschreibung auf das Vertreterrecht

Blickpunkt Recht & Steuern | 8. Oktober 2007 — Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bemisst sich die Absetzung für Abnutzung nach der betriebsgewöhnliche…

BFH: Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Steuerpraxis | 25. August 2009 — Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können nur auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf ihren un…

Sofort abziehbarer Aufwand bei der Schifffonds-Beteiligung

Rechtslupe | 1. Juni 2011 — Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines n der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds – also insbeson…