Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Am Beispiel Geringwertige Wirtschaftsgüter lässt sich das Durcheinander im deutschen Steuerrecht sehr anschaulich zeigen. Lange Zeit konnte man alle Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 Euro sofort als Betriebsausgaben abziehen. Dann wurden 2008 neue Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro netto eingeführt und das bis dahin geltende Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Werten bis zu 410 Euro deutlich eingeschränkt. Kaum hatte man sich an das neue Institut “Sammelposten” gewöhnt, kamen mit Wirkung ab 01.01.2010 schon wieder neue Abschreibungsregeln.

Damit man bei all dem Durcheinander noch den Überblick behält, hat das Bundesfinanzministerium am 30.09.2010 ein Schreiben zu den neuen Abschreibungsregeln bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern veröffentlicht. Grundsätzlich gilt, dass abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Rahmen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben sind.

Nach § 6 Abs. 2 EStG besteht jedoch ein Wahlrecht, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen und selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abzuziehen, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 410 Euro netto nicht übersteigen. Dies entspricht der alten Regelung, die bis 2008 gültig war. Für gleichartige geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, kann im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung auch ein Sammelposten gebildet werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Dies gilt auch im Falle der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschußrechnunggem. § 4 Abs. 3 EStG.

Hieraus ergeben sich seit 01.01.2010 folgende Möglichkeiten, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zukünftig abzuschreiben:

GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 150 Euro sofort in voller Höhe; GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,01 und 410 Euro so… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Abschreibung , Gwg , Estg , Bmf , Netto , Sammelposten
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 20. Dezember 2010 auf http://www.schwerd.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Sofortabschreibung Gwg: Steuer News 2008: Einschränkung der Sofortabschreibung bei GWG

Rechtblog | 26. Februar 2008 — Bislang konnten die Anschaffungs oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wenn d…

Poolabschreibung Gwg: Steuer News 2008: Poolabschreibung

Rechtblog | 26. Februar 2008 — Wie bereits berichtet, wurde die Sofortabschreibung bei GWG eingeschränkt. Für alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter …

Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Baumaßnahmen

Blickpunkt Recht & Steuern | 9. Januar 2008 — Bei der Prüfung, ob eine Baumaßnahme nach § 255 Abs. 2 HGB zu (nur im Rahmen der Abschreibung zu berücksichtigendem) Herstell…

Teilwertabschreibung Speil Automaten: Geldspielautomaten

Blickpunkt Recht & Steuern | 10. Juli 2006 — Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Rundschreiben Stellung genommen zu den Auswirkungen der Urteile des Europäischen…

Investitionszuschüsse bei Einnahmenüberschussrechnung

Blickpunkt Recht & Steuern | 9. April 2008 — Erhält ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter…

Abschreibung nach Einlage zum Teilwert II

Rechtslupe | 4. November 2010 — Das Bundesfinanzministerium reagiert auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofs, die sich mit der Bemessungsgrundlage für Abschreibu…

Keine verkürzte Abschreibung bei Musterhäusern

Blickpunkt Recht & Steuern | 22. Februar 2008 — Bei Musterhäusern eines Fertighaus-Bauunternehmens handelt es sich um Gebäude im Sinne des § 7 Satz 4 EStG, bei denen grundsätz…

Geringwertige Wirtschaftsgüter - Mit Wahlrechten die Steuerlast gestalten

Steuerpraxis | 4. Januar 2011 — Büromöbel, Werkzeuge oder Computer: Schnell addieren sich kleinere Investitionen zu einem großen Kostenblock. Noch sind nicht a…

Policendarlehn und die Zinscap-Gebühr

Rechtslupe | 2. Februar 2012 — Bezahlt der Steuerpflichtige mit Mitteln aus einem durch eine Lebensversicherung gesicherten Policendarlehen eine Zinsbegrenzun…

Praxiskauf: Lebensversicherungsdarlehen dient nicht der Anschaffung, wenn Zinscap-Gebühr mitfinanziert wird

Praxis Freiberufler-Beratung | 1. März 2012 — Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung sind steuerpflichtig, obwohl die Lebensversicherung ein Darlehen zur Übernahme einer Pr…

Einnahme-Überschußrechnung

Einnahme-Überschußrechnung für Freiberufler und Selbständige gem. § 18 EStG.


Neue Abschreibungsregeln für GWG

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro netto gelten neue Abschreibungsregeln. Das bislang bekannte Wahlrecht bei Anschaffung bzw. Her


Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Gewinnermittlung; Zweifelsfragen zur bilanzsteuerlichen Behandlung sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG und zum Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG

Hierzu: BMF-Schreiben vom 30.September 2010.


Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung geeignet sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungs