Abschreibung auf das Vertreterrecht

Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bemisst sich die Absetzung für Abnutzung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Ergänzend bestimmt § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG in der seit Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19. Dezember 1985 geltenden Fassung, dass als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ein Zeitraum von 15 Jahren gilt.

Mit Urteil vom 12. Juli 2007 hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein durch die Ablösung des dem Vorgänger-Handelsvertreter zustehenden Ausgleichsanspruchs durch Vereinbarung mit dem Geschäftsherrn erworbenes “Vertreterrecht” ein auf dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und damit auf einen kürzeren Zeitraum als 15 Jahre abschreibbares Wirtschaftsgut ist. Die für den Geschäfts- oder Firmenwert geltende Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG hat nach Auffassung des BFH in Bezug auf das “Vertreterrecht” nichts an der früheren Rechtslage geändert.

Im konkreten Fall hatte ein Handelsvertreter mehrere Vertreterbezirke seiner Vorgänger übernommen und sich gegenüber dem Geschäftsherrn zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Diese Vertreterrechte hatte er in seiner Bilanz aktiviert und unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Das Finanzamt und ihm folgend das Finanzgericht legten hingegen in Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG eine Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde.

Dem ist der BFH nicht gefolgt. Die durch das Bilanzrichtliniengesetz eingefügte Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG soll dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnen, einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert auf die Dauer von 15 Jahren abzuschreiben. Bis dahin war ein solches immaterielles Wirtschaftsgut steuerlich überhaupt nicht abschreibbar. Diese Regelung betrifft nach Ansicht des BFH nicht andere immaterielle Wirtschaftsgüter wie ein Vertreterrecht, die schon nach der bisher geltenden Rechtslage abschreibbar waren. Der BFH hat deshalb das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben. Dieses muss nun prüfen, welche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer die Vertreterrechte im konkreten Streitfall haben.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.07.07 - X R 5/05

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Betrieb , Handelsvertreter , Vertreterrecht

Erschienen 8. Oktober 2007 auf http://www.meisen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Vertreterrecht:

Vertreterrecht: BFH: “Vertreterrecht” eines Handelsvertreters ist nach individuellen Verhältnissen abzuschreiben

STEUERRECHT | 4. Oktober 2007 — BFH-Urteil vom 12.07.2007 - X R 5/05 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 89: “Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des E…

Keine verkürzte Abschreibung bei Musterhäusern

Blickpunkt Recht & Steuern | 22. Februar 2008 — Bei Musterhäusern eines Fertighaus-Bauunternehmens handelt es sich um Gebäude im Sinne des § 7 Satz 4 EStG, bei denen grundsätz…

Nutzungsdauer bei Zuckerrübenlieferrechten

Rechtslupe | 23. Juni 2010 — Zuckerrübenlieferrechte sind, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigt, abnutzbare immaterielle Wirtschaftsg…

BFH: Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Steuerpraxis | 25. August 2009 — Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können nur auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf ihren un…

Afa Immaterielle Wirtschaftsgüter: Steuerliche Behandlung von Softwareprogrammen

IT-Blawg | 25. April 2005 — Der Finanzsenat Bremens legte in seinem Erlass vom 13.9.2004 (Az. S 2172 – 5968 – 110) fest, wie die Aufwendungen für Software …

“Vertreterrecht” als Wirtschaftsgut

Blickpunkt Recht & Steuern | 7. November 2007 — Ein “Vertreterrecht” ist beim Handelsvertreter auch dann als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut des Anlageverm…

BFH V. 23.09.2009: Weitere Entscheidungen des BFH (23.09.2009)

STEUERRECHT | 23. September 2009 — Folgende weitere Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Datum von heute (23.09.2009) veröffentlicht: - BFH-Urteil v…

BFH: Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung (altes Recht)

STEUERRECHT | 14. März 2007 — BFH-Urteil vom 01.02.2007 - VI R 77/05 Presseerklärung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 25: “Seit 2003 wird gemäß § 35a Ab…

BFH: Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften verfassungsgemäß

STEUERRECHT | 28. Dezember 2006 — BFH-Urteil vom 18.10.2006 - IX R 28/05 Pressemitteilung Nr. 77 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Die Beschränkung des Verlusta…

Bfh Urteile Optionsschein Steuer: BFH: Verfall einer Option kein privates Veräußerungsgeschäft

STEUERRECHT | 7. Mai 2008 — BFH-Urteil vom 19.12.2007 - IX R 11/06 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 48: “Lässt der Inhaber einer erwor…

Anw�lte von Heros-Gr�nder verschwitzen Revisionsantrag

Wer verurteilt wird, kann Revision einlegen - wenn er die entsprechende Frist wahrt. Diese M�glichkeit wollte auch der Gr�nder des betr�gerischen Geldtransportunternehmens Heros, Karl-Heinz Weis, nutzen, um gegen seine Verurteilung zu zehn Jahren Haft anzugehen. Doch seine Anw�lte k�nnten ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. - Handelsblatt.com, Recht + Steuern, Wirtschaftsrecht, Meldungen