Abschreiben in der Wissenschaft

Das heutige Recht schützt Verfasser und Leser wissenschaftlicher Texte unzureichend vor Abschreibereien und falschen Autorenangaben. Das beklagt der Münchner Jura-Professor Volker Rieble in seinem neuen Buch “Das Wissenschaftsplagiat: Vom Versagen eines Systems” (Klostermann Verlag). SZ: Ein Bonner Professor hat eine Examensarbeit ohne Wissen der Studentin als eigenes Werk veröffentlicht. Was soll die Uni da tun? Was hätten Sie getan?

Rieble: Die Universität ist da machtlos, wie auch das Verwaltungsgericht erklärte: Mit Mühe kann man das Plagiat als Dienstpflichtverletzung sehen, doch sind die Hochschulgesetze lasch. Vor allem: Plagiate kommen meist erst nach Jahren ans Tageslicht; dann scheidet die disziplinarische Ahndung wege…

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Themen: Jura , Wissenschaft

Erschienen 12. April 2010 auf http://log.handakte.de/.

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"Die Erkenntnis oder Idee als solche ist nicht geschützt"

Der Münchner Jura-Professor Volker Rieble über das Abschreiben in der Wissenschaft